Full text: Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 30 = [3.F.] Bd. 60 = Jg. 1852, Bd. 3 (1852))

D. Großherzogthum Baden. 9. Der Raubmörder Obrist, 261 
müssen, worauf es in der Stube still geworden sei; nach einer 
halben Stunde habe er gehört, daß in der Stube ein „Pätsch" 
falle und sei hinein geeilt; der Säger sei todt auf dem Lager 
gelegen, und der Wirth habe gesagt, es sei keine Uhr da, der 
Säger habe genug, er werde nicht sagen, wer da gewesen; dann 
seien sie miteinander heimgekehrt. Er habe sich nach der Leiche 
gebückt, und von daher rührten die Blutspuren an den Kleidern. 
Einige Zeit nach der That habe ihm Wirth Kaiser Uhr und 
Kette des Sägers gegeben, damit der Angeklagte sie in der 
Ferne verkaufe; was er gethan. 
Dies ist das ganze Geständniß, wovon Angeklagter, obgleich 
auf das Unglaubhafte und die Widersprüche aufmerksam gemacht, 
nicht abgewichen ist. Wirth Kaiser, dessen Erscheinen den besten 
Eindruck machte, wies nach, daß er am 13., 14. und 15. Mai 
im Amte Lörrach auf Weinhandel gewesen, wenig geschlafen, 
weil die Nächte durchgefahren worden, daß er am 15. Mai den 
Wein abgeladen und Abends 9 Uhr ganz ermüdet sich zu Bett 
gelegt, und Tags darauf mit Holzmachen sich beschäftigt. Er 
erklärte das Vorbringen des Angeklagten für eine infame Lüge. 
Der Angeklagte versuchte noch für seinen Aufenthalt am 14. und 
15. Mai einen Alibi=Beweis aufzubringen, was ihm aber nicht 
gelang. 
Der Staatsanwalt wies nach, daß, wenn man im Geständ¬ 
nisse trenne, was Bezug nimmt auf die Anschuldigung des Wir¬ 
thes, von Dem, was mit dem übrigen Ergebnisse der Unter¬ 
suchung zusammenstimmt, das Bild der That und die Schuld 
des Angeklagten mit Ausschluß irgend einer andern Möglichkeit 
klar vor Augen stehe. So haben auch die Geschwornen ihrem 
Wahrspruch gemäß die Sache aufgefaßt und mögen dafür in 
dem frechen Benehmen des Angeklagten während der Verhand¬ 
lung noch einen weitern Anhaltspunkt gefunden haben. Die 
bejahten zwei Fragen lauten: 
1) Ist Franz Joseph Obrist schuldig, in der Nacht vom 
15, auf den 16. Mai 1851 aus der zur Säge des Konrad Kai¬ 
ser von Rotzingen gehörigen und von diesem allein bewohnten 
Hütte verschiedene Gegenstände, namentlich eine silberne Taschen¬ 
uhr und eine silberne Kette entwendet, und diesen Diebstahl da¬ 
durch bewerkstelligt zu haben, daß er dem in der Hütte auf der 
Ofenbank schlafenden Konrad Kaiser, um denselben zur Ueber= 
lassung besagter Gegenstände zu nöthigen, mit einem Hebeisen 
18 
F. A. f. d. u. a. C. R. LX. 3. 
Volage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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