Full text: Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 25 = [3.F.] Bd. 55 = Jg. 1851, Bd. 2 (1851))

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1. Zur Geschichte der Criminalrechtspflege. 
B. 
Churf. Reseript. 
Friedrich August rc. Uns ist aus euern untherthänigsten Be¬ 
richten vom 28. Octbr. 1772 und 8. May 1773 geziemend vorge¬ 
tragen worden, aus welchen Ursachen ihr, in denen wider Marien 
Elisabeth Heinrichin und Johann Gottfr. Kraften, wegen Verlei¬ 
tung der Soldaten zur Desertion resp. vor den Stadtgerichten zu 
Wittenberg und dem Amte Weyda anhängigen, zum rechtl.. Ver¬ 
spruch an euch gediehenen Untersuchungen nach dem Mandate vom 
30. Octbr. 1738 auf die Strafe der Staupenschläge zu erkennen 
Anstand genommen, und bei Uns zuförderst: Ob in Fällen, wo, 
nach vorherigen Gesetzen, die Strafe des Staupenschlags ohne 
Landes=Verweisung geordnet, die Erkenntnisse darauf zu richten 
seien? angefragt habt. 
Wenn wir nun, nebst der Landesverweisung, auch die Strafe 
des Staupenschlags in Unsern Landen abzuschaffen diensam befun¬ 
den, und solchem nach künftighin die rechtliche Erkenntniße in sol¬ 
chen Fällen, wo auf ein Verbrechen lebenswierige Zuchthausstrafe 
nebst Staupenschlägen gesetzet ist, statt der letztern, auf Reichung 
des Willkommens, dagegen in Fällen, wo der Staupenschlag ohne 
lebenswierige Detention im Zuchthauße geordnet ist, auf Einjäh¬ 
rige Erhöhung der sonst zuerkennenden Zuchthausstrafe gerichtet 
wissen wollen. 
Als habt ihr euch, wie Wir hiermit begehren, sowohl im ge¬ 
genwärtiger, als andern dergl. Fällen, im Sprechen darnach gebüh¬ 
rend zu achten. Mochtens euch nebst Remiss. 2 fasc. Act. rc. 
und rc. Dat. Dresden den 5. Januar 1774. 
An 
die Juristen -Facultaet 
zu Leipzig. 
F. A. f. d. u. a. C. R. LV. 1. 
Vorage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin 
europäische RechtsgeschichtePreußischer Klturbesitz Dr
	        
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