Full text: Hitzig's Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechtspflege (N.F. Bd. 25 = [3.F.] Bd. 55 = Jg. 1851, Bd. 2 (1851))

94 
B. Miscellen. 
aufs beste zu wehren, und den Feindlichen Partheyen abbruch zu 
thun, hierüber die Friedensschlüsse ins Mittel kommen, eine allge¬ 
meine Amnestie getroffen, und, was den unserigen an Leib und 
Guth vor schaden geschehen, ins vergeßen gestellet worden. So 
wird der vom Schößer zu Voigtsberg angefangene inqvisition-Pro¬ 
cess billich eingestellet, und auf die von Euch vorgeschlagene maße 
Andreen Müllern die gesuchte Landessicherung ertheilet, und weil 
sich zu besorgen, daß von unruhigen zanksichtigen Leuten derglei¬ 
chen verlegene Händel aus rachgier und ihrem nechsten zum scha¬ 
den mehr aufgerühret, und der erschlagenen Soldaten Freunde, wann 
sie darvon Nachricht erlangen sollten, sich dessen gebrauchen und 
unsere Unterthanen deßhalben anfaßen dürfften, So ist unser be¬ 
gehren, Ihr wollet die Rügen und Delationes, welche in solchen 
Fällen von dem Kriegswesen herrühren, leichtlichen nicht anneh¬ 
men, sondern unsere beambte dahin bescheiden laßen, daß sie die 
Delatores (es ereigneten sich denn andere Umbstände dabey) damit 
abweisen sollen, Daran geschicht unsere Meinung, Und Wir sind 
Euch mit Gnaden gewogen, Datum Dreßden, den 25. Januarii 
Ao. 1651. 
An 
die Herren Cantzler und Räthe rc. 
zu Dreßden rc.*) 
b. 
Des Thüringischen Grafen von Gleichen Fornica¬ 
tionsedict v. J. 1735. 
Wir Franz, des heil. Röm. Reichs Graff von Hazfeld und 
Gleichen, Edler Herr zu Wildenberg, Freyer Standesherr in Schle¬ 
sien zu Trachenberg, Herr zu Cruttorff, Schönstein, Blankenhayn, 
Cranichfeld, Schüpff, Lauterbach u. s. w. Ihrer Kön. Kais. rtc. 
Maj. geheimer Rath und Cämmerer rc. 
Fügen allen und jeden Unterthanen und Inwohner in Unserer 
Thüringischen Graff- und Herrschafften, Gleichen, Blankenhayn 
und Cranichfeld zu wißen. Nachdem uns unterthän vorgetragen 
In der uns vorliegenden Handschrift, welche dieses Rescript enthält, 
findet sich folgende „Adnotatio:“ 
Secundum tenorem hujus reseripti re¬ 
sponsum a Dn. Scab. ad cons. Johann Starkens zu ..... m. Sept. 1671. 
Vorage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer