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B. Miscellen.
aufs beste zu wehren, und den Feindlichen Partheyen abbruch zu
thun, hierüber die Friedensschlüsse ins Mittel kommen, eine allge¬
meine Amnestie getroffen, und, was den unserigen an Leib und
Guth vor schaden geschehen, ins vergeßen gestellet worden. So
wird der vom Schößer zu Voigtsberg angefangene inqvisition-Pro¬
cess billich eingestellet, und auf die von Euch vorgeschlagene maße
Andreen Müllern die gesuchte Landessicherung ertheilet, und weil
sich zu besorgen, daß von unruhigen zanksichtigen Leuten derglei¬
chen verlegene Händel aus rachgier und ihrem nechsten zum scha¬
den mehr aufgerühret, und der erschlagenen Soldaten Freunde, wann
sie darvon Nachricht erlangen sollten, sich dessen gebrauchen und
unsere Unterthanen deßhalben anfaßen dürfften, So ist unser be¬
gehren, Ihr wollet die Rügen und Delationes, welche in solchen
Fällen von dem Kriegswesen herrühren, leichtlichen nicht anneh¬
men, sondern unsere beambte dahin bescheiden laßen, daß sie die
Delatores (es ereigneten sich denn andere Umbstände dabey) damit
abweisen sollen, Daran geschicht unsere Meinung, Und Wir sind
Euch mit Gnaden gewogen, Datum Dreßden, den 25. Januarii
Ao. 1651.
An
die Herren Cantzler und Räthe rc.
zu Dreßden rc.*)
b.
Des Thüringischen Grafen von Gleichen Fornica¬
tionsedict v. J. 1735.
Wir Franz, des heil. Röm. Reichs Graff von Hazfeld und
Gleichen, Edler Herr zu Wildenberg, Freyer Standesherr in Schle¬
sien zu Trachenberg, Herr zu Cruttorff, Schönstein, Blankenhayn,
Cranichfeld, Schüpff, Lauterbach u. s. w. Ihrer Kön. Kais. rtc.
Maj. geheimer Rath und Cämmerer rc.
Fügen allen und jeden Unterthanen und Inwohner in Unserer
Thüringischen Graff- und Herrschafften, Gleichen, Blankenhayn
und Cranichfeld zu wißen. Nachdem uns unterthän vorgetragen
In der uns vorliegenden Handschrift, welche dieses Rescript enthält,
findet sich folgende „Adnotatio:“
Secundum tenorem hujus reseripti re¬
sponsum a Dn. Scab. ad cons. Johann Starkens zu ..... m. Sept. 1671.
Vorage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin