Full text: Archiv merkwürdiger Rechtsfälle und Entscheidungen der rheinhessischen Gerichte, mit vergleichender Berücksichtigung der Jurisprudenz von Frankreich, Rheinbaiern und Rheinpreußen (Bd. 2 (1830))

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der Inventarisation; zum Nachtheile der 
Kinder wurde sie nicht angenommen. 
Als eine während der Ehe contrahirte Schuld 
ist auch diejenige zu betrachten, für welche 
der Ehemann einen Schuldschein ausgestellt 
hat, der zwar vor der Auflösung der Ehe 
datirt ist, aber kein sicheres Datum vor 
dieser Auflösung hat. 
Ordre — Ktilb. 
Auf Anstehen von Johann Kilb, handelnd in eigenem 
Namen und als Vormund der mit seiner unterm 18ten 
September 1817 verstorbenen Ehefrau Anna Maria Ritz 
erzeugten noch minderjährigen Kinder, und von Martin 
Ritz, Nebenvormund dieser Kinder, wurde unterm 3ten 
Mai 1826, ein während der Ehe von Kilb, die unter dem 
Mainzer Landrechte eingegangen war, erworbenes Haus 
vor Notar versteigert, und nachdem, das Cap. 8 und 9, 
Titel 18, B. 3 des b. G. B. vorgeschriebene Verfahren 
statt gefunden hatte, wurde zur Vertheilung des Steig¬ 
preises unter die eingeschriebenen Gläubiger ein Rang¬ 
ordnungsverfahren eröffnet. In dem präparatorischen 
Status wurden die Kilb'schen Kinder als Erben der Wittwe 
Brüger, in Gemäßheit einer hypothekarischen Schuldur¬ 
kunde vom 21ten September 1811 im dritten hypothe¬ 
karischen Range collocirt, der ihnen aber von dem nach 
ihnen collocirten Gläubiger Heinrich Bing deshalb con¬ 
testirt wurde, weil ihre Hypotheke zwar unterm 5ten 
Oktober 1811 richtig auf das versteigte Haus Lit. A, Nro. 
169 eingeschrieben, diese Einschreibung aber nicht erneuert 
worden sei, indem die von ihnen producirte Einschreibung 
vom 11ten Juni 1818 von einem Hause Lit. A, Nro. 162 
spreche; die Kilb'schen Kinder contestirten, als Beneficiar¬ 
Erben ihrer Mutter, die dem Producenten Arens in Ge¬ 
mäßheit einer hypothekarischen Schuldurkunde vom 11ten 
Mai 1822 im vierten Range ertheilte Collocation aus 
Archiv 11. Bd. 2 Heft. 
Max-Planck-Institut für 
europäische Rechtsgeschichte 
DFG
	        
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