Full text: Archiv merkwürdiger Rechtsfälle und Entscheidungen der rheinhessischen Gerichte, mit vergleichender Berücksichtigung der Jurisprudenz von Frankreich, Rheinbaiern und Rheinpreußen (Bd. 2 (1830))

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die Cassation kann hier geeigneten Falls 
zum Nachtheil des Freigesprochenen er¬ 
folgen. Art. 358, 409, p. P. O. Art. 66 p. G. B. 
Art. 340 p. P. O. 
Die alternative Verfügung des Art. 66 p. G. B. 
(Uebergabe an die Verwandten oder Er¬ 
ziehung in einem Correktionshause) ist in 
der Artimperativ, daß jedenfalls das eine 
oder das andere der Alternative verordnet 
werdin muß; ist demnach ungewiß, ob Ver¬ 
wandte vorhanden sind, so wird es noth¬ 
wendig, die Verbringung in ein Correk¬ 
tionshaus zu verordnen, und es steht in 
diesem Falle dem Assisenhofe selbst dann 
nicht zu, vollkommene Freilassung auszu¬ 
sprechen, wenn er glaubt, daß die Einrich¬ 
tung der Correktionsanstalten nicht geeig¬ 
net sei, eine gute Erziehung zu geben. Art. 
66 p. G. B. 
Staatsbehörde — Mairotto. 
Anna Maria Mairotto, ohne bekannten Geburtsort 
zu Hanau als Findelkind erzogen, zuletzt Dienstmagd in 
Oberolm, wurde wegen Hausdiebstahls vor die Assisen 
gestellt; wegen des noch nicht 16jährigen Alters der An¬ 
geklagten, fügte der Präsident des Assisenhofs der aus 
dem Anklagakte hervorgehenden Frage noch die andere bei, 
ob die Angeklagte mit Unterscheidungskraft gehandelt 
habe? und der Ausspruch der Geschwornen erklärte die¬ 
selbe zwar für schuldig, verneinte aber, daß das Ver¬ 
brechen mit Unterscheidungskraft verübt worden sei. 
Urtheil: 
„ In Erwägung, daß nach den Verfügungen des Art. 
66 p2 G. B. die Angeklagte freigesprochen werden soll, 
Max-Planck-Institut für 
europäische Rechtsgeschichte 
DFG
	        
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