Full text: Archiv merkwürdiger Rechtsfälle und Entscheidungen der rheinhessischen Gerichte, mit vergleichender Berücksichtigung der Jurisprudenz von Frankreich, Rheinbaiern und Rheinpreußen (Bd. 2 (1830))

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als Cassationsmittel geltend gemacht 
werden. Art. 270 p. G. B. — 553 p. P. O. 
Staatsbehörde — Ekkert. 
Andreas Ekkert, ohne Stand und Wohnort, 
beschuldigt eines qualificirten Diebstahls, so wie des 
Landstreichens, wurde durch die Anklagekammer des 
Obergerichtshofes vor den Assisenhof verwiesen. 
Am 16ten Dezember 1818 Verhandlungen und con¬ 
demnatorisches Urtheil. — Cassationsgesuch wegen Ver¬ 
letzung des Art. 553 p. P. O. — Der General=Staats¬ 
anwalt beantragte die Verwerfung des Gesuches. 
Urtheil. 
In Erwägung, daß das Obergericht, wenn es den 
Angeklagten nicht als Vagabunden betrachtete, sondern 
dem Antrage der in dieser Hinsicht allein interessirten 
Staatsbehörde gemäß, ihn vor den Assisengerichtshof stellte, 
keineswegs eine Incompetenz veranlassen konnte, welche 
der Angeklagte zu urgiren Interesse oder Grund haben 
könnte; 
In Erwägung sich kein Fehler des Verfahrens auffinden 
läßt, und die gesetzliche Strafe angewendet worden ist; 
verwirft der provisorische Cassations= und Revisions¬ 
gerichtshof der Provinz Rheinhessen das Cassationsgesuch. 
Cassationshof. — Sitzung vom 8ten Juni 1819. 
Güterabtretung. — Zulässigkeit der Klage auf Güter= 
abtretung. — Beweis bei dieser Klage. — Pro¬ 
rogation des Zeugenbeweises. 
Der Rechnungspflichtige wird dadurch wieder 
zur Wohlthat der Güterabtretung zulässig, 
daß er den von ihm geschuldeten Rezeß be¬ 
richtigt. Art. 905 b. P. O. 
Max-Planck-Institut für 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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