Volltext : Archiv merkwürdiger Rechtsfälle und Entscheidungen der rheinhessischen Gerichte, mit vergleichender Berücksichtigung der Jurisprudenz von Frankreich, Rheinbaiern und Rheinpreußen (N.F. Bd. 1 (1838))

wären  die  zweite  Ziehung  von  Lotz  zu  verhüten,  wenn
sie  dessen  Tod  gekannt,  und  gewußt  hätten,  daß  er  nochmals -
  gezogen  werden  solle;  allein  sie  kannten  seinen
Tod  nicht,  und  eben  so  wenig  seine  nochmalige  Ziehung,
da  Lotz  als  bereits  im  Dienst  befindlich,  nicht  in  seiner
Gemeinde  aufgerufen  wurde,  und  ihnen  auch  Bermes
nicht  davon  Kenntniß  gab.
Es  erging  am  Gr.  Obergerichtshofe  zu  Mainz  unterm
17.  Dezember  1836  folgendes
Urtheil.
In  Erwägung,  daß  es  in  facto  als  constant  feststeht,
daß  Johann  Philipp  Lotz  als  Remplaçant  von  Johann
Adam  Bermes,  unterm  9.  Juni  1808  in  französische
Kriegsdienste  getreten,  am  4.  Juli  nachher  abmarschirt
und  den  Feldzug  in  Spanien  im  Jahre  1808  bis  1809
mitgemacht  hat;
Daß  Lotz  am  20.  März  1809  bei  Ribaterio  in  Spanien -
  auf  dem  Felde  der  Ehre  geblieben  ist,  ohne  vorher
in  Folge  des  Senatus=Consultus  vom  10.  September
1808,  als  für  seine  eigne  Rechnung  zum  Militärdienste
verpflichtet  designirt  worden  zu  sein,  indem  sowohl  aus
dem  gehörig  in  die  Procedur  gebrachten  Todesscheine
erhellet,  daß  er  nicht  als  für  eigene  Rechnung  dienend
sondern  vielmehr  daselbst  als  Suppleant  von  gedachtem
Johann  Adam  Bermes  bezeichnet  ist,  als  auch  durch  den
deshalb  producirten  förmlichen  Auszug  aus  dem  alten
Präfecturarchiv  in  Mainz  bezüglich  der  Conscription  vom
Jahre  1809  beurkundet  wird,  daß  erst  beinahe  volle
sechs  Monate  nach  dem  erfolgten  Tode  von  Lotz,  nämlich -
  am  19.  November  1809  Georg  Burgai  in  der  Eigenschaft -
  als  zweiter,  Remplacant  des  nämlichen  Johann -
  Adam  Bermes  in  das  französische  Militär  incorporirt -
  worden  ist,  und  zwar  aus  Ursache,  wie  es  daselbst -
  verzeichnet  ist,  weil  sein  erster  Remplaçant  Johann
Philipp  Lotz  nunmehr  für  seine  eigene  Rechnung  diene;
Max-Planck-Institut  für
europäische  Rechtsgeschichte
            
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