dem, für den Kundigen leicht erkennbar, eine Liebe für
Baierns Volk und König zum Grunde liegt, von der
jene sich spreitzenden Schreier freilich keine Ahnung
haben. — Doch jemehr wir einsehen lernen, wie alle
jene Ultras und Mediotheorien in religiösen und poli¬
tischen Dingen unsern Geist nicht erleuchtet, sondern
umnebelt haben, je entschiedener wir den Schleier, der
vor dem einfachen wirklichen Seyn, wie die unbefan¬
genen Gemüther aller Jahrhunderte es mehr oder min¬
der deutlich erkannten, gezogen worden ist, wieder
zerrissen und der wahren Aufklärung Raum geben;
destomehr wird auch das NationalGefühl, wie es un¬
sern höhern Ständen, so gut wie den niedern inwohnt,
sich wieder geltend machen und jedem auch ohne alle
Beihülfe fremder Definitionen von selbst sagen, was
das Volk sey und wolle. Dann wird man aber auch
nicht minder das Evangelium weder durch Römische,
noch durch Anglicanische, weder durch orthodore, noch
durch freigeisterische Brillen betrachten, sondern es se¬
hen, wie es ist und erkennen, daß in ihm alles Heil,
wie für den einzelnen Menschen, so auch für alle Völ¬
ker und Staaten der Erde enthalten sey, und daß aus
ihm allein eine Kraft hervorgehe, vermögend, wie den
Einzelnen, so auch ganze Völker und Staaten zu ver¬
jüngen und für alles Gute und Wahre wieder zu er¬
wecken. — Genug auf diesen doppelten wahren Grund
aller Wohlfahrt im Staats- und Rechtsgebiete weist
Schildener mit Recht zuerst und vor allen hin.
Auch bleibt er nicht bloß bei den Aussichten in eine
spätere Zukunft stehen, sondern faßt die Sache, wie es
uns geziemt, praktisch für die Gegenwart auf. In
jedem gesunden, kräftigen und braven Manne, der
nicht an der TheorienSucht darnieder liegt, sieht er
einen Prüfstein des Aechten und Wahren — d. i. eine
rein unverfälschte Stimme der Nation, die wir hoch
in Ehren zu halten und namentlich bei allen Verbes¬
serungen unsers Rechtszustandes allein zu befragen ha¬
ben. Viel ist gewonnen, wenn Männer, wie Schil¬
dener, sich von diesem Standpunkte aus einer kritischen
Darstellung und Würdigung unsers gesammten heuti¬
gen Rechtszustandes unterzögen, und nicht dringend
genug können wir ihn selbst ersuchen, seine Ansichten
auch einem weitern Kreise mitzutheilen, und andere
Gleichgesinnte auffordern, ihm darin nachzufolgen, und
jede Gelegenheit — auch die dieser Blätter — zu er¬
greifen, ihre prüfende freimüthige Stimme unverzagt
Max-Planck-Institut für
geltend zu machen. Noch mehr wäre gewonnen, wenn
erst alle Behörden und Stände in diesem Sinne die
öffentlichen Interessen behandelten; aber auf einmal
und ohne Kampf wird kein Gut dauernd erreicht -
auch nicht das unschätzbare Gut einer Nation, die sich
aus ihrer Lethargie erhoben, sich selbst und ihre wahre
Bestimmung wiedergefunden und in allen ihren Orga¬
nen geltend gemacht hat. — Ist dieses höchste Gut
wieder erreicht, dann ist auch die rechte Zeit zur Er¬
neuerung und wahrhaft vernünftigen nationalen Be¬
gründung unsers ganzen Rechtszustandes gekommen;
bis dahin fehlt es an dem wahren Berufe zu umfas¬
senden Gesetzgebungen.
Correspondenz= und Zeitungsnachrichten.
Zürich, 27. Jan. Bei der am 13. d. in Schwyz Statt ge¬
habten Versammlung des (Landraths, um die Relation der Ge¬
sandten auf die Tagsatzung anzuhdren, wurde der Antrag gemacht
und lebhaft unterstützt, daß für den Canton Schwyz eine Verfas¬
sung entworfen und erlassen werden solle. Der präsidirende Land¬
ammann widersetzte sich dieser Berathung aus allen Kräften, und
erklärte den Landrath, der nur bestimmt sey, die Instructionen
auf die Tagsatzung zu geben und die Relationen der dahin abge¬
schickten Gesandten anzuhören, für incompetent. Der Landrath
hingegen erklärte sich competent als höchste Behörde nach der
Landsgemeinde. Der Präsident wollte die Sitzung verlassen und
konnte nur mit Mühe davon zurückgehalten werden. Endlich ließ
er darüber bestimmen, ob man die Entwerfung einer Verfassung
dem CantonsRath auftragen wolle. Nur sechs Stimmen fielen
dafür. Die Frage: ob der Landrath selbst die Verfassung entwer¬
fen wolle, wurde von dem Präsidenten nicht zur Abstimmung ge¬
bracht, und es muß sich nun bald zeigen, welche Resultate die
merkwürdige Berathung haben werde.
Westphalen. Aus dem vor Kurzem in der Preuß. Staats¬
zeitung mitgetheilten Kgl. Preuß. Landtagsabschiede für die West¬
phälischen Provincial Stände heben wir Folgendes aus:
„Die von einander abweichenden Anträge Unserer getreuen Ritter¬
schaft einerseits auf Generalisirung, und andererseits auf gänzliche
Aufhebung der Großherzoglich Hessischen Verordnung
vom 28. April 1809, durch welche die in Familien¬
stiftungen enthaltenen oder darin aufzunehmenden
Beschränkungen wegen der adlichen Geburt oder
der Confession der zu wählenden Ehegattinnen
resp. annullirt und verboten sind, berühren beiderseits
die wohlbegründeten rechtlichen Verhältnisse der betreffenden Fami¬
lien allzu verletzend, als daß Wir Uns zu Gewährung des einen
oder des andern derselben bewogen finden könnten. Sollten jedoch
im Herzogthum Westphalen angesessene Geschlechter, die auf den
vorhandenen Stiftungen gegründete, aber durch die gedachte Her¬
zogl. Hessische Verordnung aufgehobene Begnadigung der adlichen