Full text: Allgemeine juristische Zeitung (Jg. 3 (1830))

setzes, und Vorbereitung zu den Staatsprüfungen wer¬ 
den namentlich der Hauptzweck des academischen Stu¬ 
Schule 
diums. — Auf der andern Seite sucht die 
Kirche und Staat mit ihren Lehren zu unterbauen, was 
Dem 
besonders von den Lehren der Philosophie gilt. 
muß aber auf alle Weise vorgebeugt werden! Denn 
alleiniger Maaßstab des Rechten und Guten im gesel¬ 
ligen Menschenleben ist der Charakter eines gesunden, 
kräftigen und braven Mannes. Nur was ein 
solcher auffaßt, in sich verarbeitet und wiedergibt, darf 
die übrige Gesellschaft als ein Heilsames aufnehmen 
und verbreiten. Und darum kann ein Menschenverein 
selbst nur für gesund gelten, insofern darin die freie 
Entwicklung solcher Charaktere möglich ist. Aus ihnen 
geht eine Summe von Empfindungen, Ansichten, 
Grundsätzen hervor, die eigentlich die Quellen des Le 
bens, Blühens und Gedeihens der Gesellschaft sind, 
und es darf daher nichts Praktisch=Allgemeines öffent 
lich geschehen, ohne von dieser Quelle durchdrungen, 
geläutert, wenigstens bewegt zu seyn. Namentlich aber 
darf kein öffentlicher Unterricht gegeben werden in einer 
Wissenschaft, die in so enger Beziehung auf das innere 
Leben der Gesellschaft steht, als die des Rechtes, ohne 
daß derselbe geläutert wird durch den Geist der Wahr 
heit, wie ihn ein ächter MannsCharakter erzeugt, und 
der wackere Bürger bestätigt. Die Ansichten dieser 
über Staat, Recht und Gesetzgebung im Zusammen¬ 
hange dargestellt zu sehen, ist allerdings ein inneres 
Bedürfniß, woraus die vernunftgemäße Begründung 
des gegenwärtigen Deutschen Rechtszustandes hervorge¬ 
hen würde. Zur Lösung dieser Aufgabe ist es beson¬ 
ders erforderlich, Seelenzustände in sich erzeugen, Ge¬ 
sinnungen entwickeln, das so erlangte innere Leben zur 
Geistesthat steigern zu können, so daß nicht bloß das 
allgemeine Wesen der Idee, sondern zugleich die freie 
Entwicklung der Persönlichkeit und der praktischen Na¬ 
turanlagen angeregt und gefördert wird. — Ein sol¬ 
cher Inbegriff mitbürgerlicher Gesinnungen kann mit 
Recht als Grundlage für das Leben im Staatsdienste 
angesehen werden.- 
Soweit der Verfasser. — Was derselbe bereits vor 
zwei Jahren in seinen „Verfuchen über Deutsche Sin¬ 
nesart mit Beziehung auf Deutsches Recht" über die 
Grundmängel unsers heutigen Rechtszustandes und 
RechtsStudiums zu bedenken gab, haben wir unserer 
Seits dadurch in seiner Wichtigkeit zu bezeichnen ge¬ 
Max-Planck-Institut für 
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sucht, daß wir eine der ersten Nummern unserer Zei¬ 
tung diesen Betrachtungen Schildener's widmeten (1. J. 
N. 3). Das vorstehend im Auszuge Mitgetheilte for¬ 
dert uns auf, unsere im Wesentlichen mit denen des 
Verf. durchaus übereinstimmenden Ansichten über na¬ 
tionale Wiederbelebung unsers Rechtszustandes hier in 
der Kürze anzudeuten, überzeugt, daß durch ein solches 
freies Anschließen und vereintes Ausbilden gemeinsam 
gehegter Gedanken, diese selbst die wünschenswerthe äu¬ 
ßere Anerkennung und Wirksamkeit leichter erlangen. 
Was der verehrte Verf. so Treffliches über die 
Aussicht der wiedererwachenden Nationalität sagt, ver¬ 
dient vor allen unsere Beherzigung. Nichts ist näm¬ 
lich für die freudige und kräftige Thätigkeit des Man¬ 
nes lähmender, und nichts wirkt daher nachtheiliger 
auf häusliches und öffentliches Wohl ein, als jene 
mißmüthige Betrachtung einer erschlafften oder rein äu¬ 
ßerlichen Gegenwart, als jener vernichtende Gedanke, 
daß alles Streben doch vergeblich sey, daß alles nur 
schlechter, nicht besser werden könne. Wer sollte nicht 
den giftigen Einfluß solcher, wenn auch nur augen¬ 
blicklicher Betrachtungen an sich oder Andern schon er¬ 
fahren haben? — Aber währénd manche sich gegen ei¬ 
nen nachtheiligen Einfluß dieser Art durch allgemeine 
Reflexionen über das Fortschreiten der Menschheit zum 
Bessern und dergleichen zu wappnen suchen, weist un¬ 
ser Verf. uns mit Recht auf einen ganz andern Grund 
unserer Hoffnung und Zuversicht hin — auf das einer 
steten Verjüngung entgegengehende Leben christlicher 
Nationen! — Wie sehr ist es zu beklagen, daß so viele 
wohlmeinende Männer jetziger Zeit das Wesen einer 
Nation, ihrem innern unsichtbaren Leben und Wirken 
nach, sich nicht deutlich machen können. Das ist aber 
der große unersetzliche Verlust, der eine Folge unserer 
s. g. Cultur ist. Jenes unselige Gebiet von bloßen 
Theorien aller Farben, dem die Mehrzahl unter uns 
noch immer verfallen ist, weiß nichts von dem innern 
verborgenen Leben der Nationen. Wo einmal eine ächt 
nationale Stimme sich vernehmen läßt, da ist sie den 
Meisten unverständlich und die thörigsten Hypothesen 
werden aufgestellt, um sie zu erklären, oder die schmäh¬ 
lichsten Anklagen gegen sie erhoben, um sie herabzuwür¬ 
digen, wie es z. B. neulich dem seinem Geiste nach 
wahrhaft national gefühlten und gedachten vielbespro¬ 
chenen Aufsatze in den Blättern für literärische Unter¬ 
haltung: „Aus und über Baiern", ergangen ist,
	        
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