Full text: Allgemeine juristische Zeitung (Jg. 3 (1830))

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schließen, weisen wir zugleich hin auf die neue Folge und 
genden Arbeiten und Geschäften, nicht möglich war, Allen 
neue Tendenz der Zeitung, wie diese in der ersten Nummer 
seine dankbare Anerkennung ihres Wohlwollens zu betheuren, 
derselben ausgesprochen ist. In einer so bedeutungs- und 
oder die gewünschte Anzeige der zugesandten Schriften zu 
verhängnißvollen Zeit, wie die unsrige ist, schien eine ju¬ 
beschaffen. Dieselben wollen gütigst nicht übersehen, daß 
ristische Zeitung Deutschlands auch nothwendig einen andern 
für einen UniversitätsLehrer die Herausgabe eines solchen 
Charakter in Anspruch zu nehmen; welchen wir der neuen 
Blattes im Ganzen immer nur Nebensache bleiben darf, 
Folge der juristischen Zeitung, als einer allgemeinen 
unter der seine Vorlesungen, Studien, und größeren literä¬ 
Rechtszeitung für's Deutsche Volk, uns zu geben 
rischen Arbeiten nicht wesentlich leiden dürfen, und daß auch 
eifrig bemühen werden. - 
Während diese fortan nur all¬ 
Unterzeichneter stets nur unter solcher Voraussetzung sich der 
gemein wichtige Gegenstände vom nationalrechtlichen Stand¬ 
Herausgabe unterziehen durfte; weshalb denn auch in diese 
punkte aus behandelt, wird die seit längerer Zeit von uns 
Zeit nicht nur die Ausarbeitung und der meistens beendigte 
Zeitschrift für praktische 
herausgegebene Themis, 
Druck eines größern kirchenrechtlichen Werkes, sondern auch 
Rechtswissenschaft, ausführlichere, wie kürzere Mit¬ 
die Vorbereitung zu einem, bei Varreutrapp in Frank¬ 
theilungen über specielle Gegenstäͤnde der praktischen Rechts¬ 
furt a. M. erscheinenden Commentare des Römischen Civil¬ 
wissenschaft aufnehmen. 
Rechts fiel. - 
Ehr. Fr. Elvers. 
Rostock, 1831. 
Indem wir nun mit diesen Bemerkungen und Bitten 
den dritten Jahrgang der allgemeinen juristischen Zeitung 
Göttingen, in der Expedition der allgemeinen juristischen Zeitung. 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für
	        
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