420
schließen, weisen wir zugleich hin auf die neue Folge und
genden Arbeiten und Geschäften, nicht möglich war, Allen
neue Tendenz der Zeitung, wie diese in der ersten Nummer
seine dankbare Anerkennung ihres Wohlwollens zu betheuren,
derselben ausgesprochen ist. In einer so bedeutungs- und
oder die gewünschte Anzeige der zugesandten Schriften zu
verhängnißvollen Zeit, wie die unsrige ist, schien eine ju¬
beschaffen. Dieselben wollen gütigst nicht übersehen, daß
ristische Zeitung Deutschlands auch nothwendig einen andern
für einen UniversitätsLehrer die Herausgabe eines solchen
Charakter in Anspruch zu nehmen; welchen wir der neuen
Blattes im Ganzen immer nur Nebensache bleiben darf,
Folge der juristischen Zeitung, als einer allgemeinen
unter der seine Vorlesungen, Studien, und größeren literä¬
Rechtszeitung für's Deutsche Volk, uns zu geben
rischen Arbeiten nicht wesentlich leiden dürfen, und daß auch
eifrig bemühen werden. -
Während diese fortan nur all¬
Unterzeichneter stets nur unter solcher Voraussetzung sich der
gemein wichtige Gegenstände vom nationalrechtlichen Stand¬
Herausgabe unterziehen durfte; weshalb denn auch in diese
punkte aus behandelt, wird die seit längerer Zeit von uns
Zeit nicht nur die Ausarbeitung und der meistens beendigte
Zeitschrift für praktische
herausgegebene Themis,
Druck eines größern kirchenrechtlichen Werkes, sondern auch
Rechtswissenschaft, ausführlichere, wie kürzere Mit¬
die Vorbereitung zu einem, bei Varreutrapp in Frank¬
theilungen über specielle Gegenstäͤnde der praktischen Rechts¬
furt a. M. erscheinenden Commentare des Römischen Civil¬
wissenschaft aufnehmen.
Rechts fiel. -
Ehr. Fr. Elvers.
Rostock, 1831.
Indem wir nun mit diesen Bemerkungen und Bitten
den dritten Jahrgang der allgemeinen juristischen Zeitung
Göttingen, in der Expedition der allgemeinen juristischen Zeitung.
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für