Full text: Allgemeine juristische Zeitung (Jg. 3 (1830))

Allgemeine 
u t 
stische Zeitung. 
Herausgegeben 
v o n 
Chr. Fr. Elvers, 
ord. öffentl. Prof. der Rechte in Rostock. 
Sonnabend, den 20. November 1830. — 
—— 
Dritter Jahrgang. Nr. Y.3. 
Wanderungen im Gebiete der neusten juristi¬ 
übereilen mögen, weil dieses nur zum Nachtheil derselben 
schen Literatur. 
ausschlagen könnte *). 
Diese Ausgabe zeichnet sich durch ihre besondere Correct¬ 
heit aus; wenigstens hat der Ref. so weit ihm Gelegenheit 
Corpus juris civilis, Recognoverunt brevibusque 
geworden ist, eine Vergleichung anzustellen, 
denn zu 
adnotationibus criticis instructum ediderunt C. J. 
einer besondern und genauen Durchsicht der drey vorhande¬ 
Albertus et C. Mauritius fratres Kriegelii. Editio 
nen Hefte geht ihm die Zeit ab — durchaus keinen bedeuten¬ 
stereotypa. Opus uno volumine absolutum. Fasc. I. 
den Druckfehler gefunden. Daß sich indessen schon dieser 
Institutiones, tabulam synopticam, nec non quasdam 
erste Abdruck als ganz fehlerfrey darstellen sollte, ist nicht 
plagellas Digestorum continens. — Fasc. II. Partem 1. 
wohl zu erwarten; und es dürfte daher nicht unzweckmäßig 
(Agora) et 2. (de Judiciis) Digestorum, sive Libb. 
seyn, wenn alle Juristen, welche sich dieser Ausgabe bedie¬ 
1— XI., nec non Praemonitorum ad Fasc. I. conti¬ 
nen, die von ihnen etwa aufgefundenen Druckfehler öffent¬ 
nuationem continens. — Fasc. III. Partem 3. (de 
lich anzeigten, indem es nur auf diese Weise möglich werden 
Rebus) et 4. (Umbilicus) Digestorum, sive Libb. 
könnte, einen völlig correcten Tert, dem Wolfschen Homer 
XII — XXVII., nec non Promonitorum ad Fasc. II. 
gleich, zu erhalten. Bis jetzt kann Ref. selbst nur einen sehr 
continuationem continens. Lipsiae, sumtibus Baum¬ 
unbedeutenden Beitrag dazu liefern; es steht nämlich in Fr. 
gaertneri 1828 — 1831. 
28. D. mand. (XVII, 1.) im Anfange: Papiniauus. 
Das Unternehmen der Gebrüder Albrecht und Moritz 
Der Ref. rechnet es gleichfalls zu den Vorzügen dieser 
Kriegel zu Leipzig, eine StereotypAusgabe des Corpus 
Ausgabe, daß die Herausgeber bey den einzelnen Fragmen¬ 
juris civilis zum Handgebrauch zu veranstalten, verdient 
ten in den Pandecten überall eine genaue Nachweisung dar¬ 
überhaupt alle mögliche Aufmerksamkeit und Aufmunterung, 
über gegeben haben, wo diese Fragmente in den Basiliken 
theils weil es bisher an einer brauchbaren Handausgabe 
übersetzt oder in den Scholien derselben erläutert stehen. 
gänzlich gefehlt hat, theils weil diese neue Ausgabe in vieler 
Rücksicht Lob verdient. Leider ist aber der Druck erst bis 
*) Vor einiger Zeit kam dem Ref. das Gerücht zu Ohren, daß 
zum 27sten Buche der Pandecten gediehen, und es dürfte 
die Herausgabe des C. J. in Stocken gerathen sey. Um der 
also noch eine geraume Zeit darüber hingehen, bevor das 
guten Sache willen wäre zu wünschen, daß die Herausgeber 
ganze Werk vollendet seyn wird. Bey der unverkennbaren 
oder der Verleger diesem, für den letztern offenbar ehrenrühri¬ 
Sorgfalt, welche die Herausgeber dabey anwenden, darf 
gen Gerüchte — da derselbe die Bezahlung für das ganze Werk 
man indessen nicht wünschen, daß sie sich mit der Arbeit 
praeuumerando erhalten — öffentlich widersprechen mögen. 
Max-Planck-Institut für
	        
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