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sicht hat denn auch der Herausgeber sehr wohl gethan, daß
tieller Untergang den Canon nicht verringern *); allein der
er die anfänglich gefaßte, aber höchst unglückselige Idee,
vorliegende ist der Natur seines Gegenstandes nach für
ein castrirtes C. j. can. zu liefern, auf von allen Seiten
einen Emphyteutcontract nicht zu achten **).
ihm geäußerten Wunsch, wieder aufgegeben hat; denn in
Emminghaus.
der That würde die Ausführung derselben das nutzloseste und
zweckwidrigste Unternehmen gewesen, und ein solches Ge¬
*) §. 3. J. de loc. cond.
setzbuch zu einem völlig unbrauchbaren Werke geworden seyn.
**) Voet. Comm. L. VI. t. 3. §. 7.
Der Zweck des Herausgebers geht nicht auf einen bloßen
Wiederabdruck der Böhmerschen Ausgabe, sondern er
will eine vermehrte und verbesserte liefern. Die Ver¬
mehrung wird bestehen in der Angabe der relevanteren Va¬
Wanderungen im Gebiete der neusten juristi¬
rianten*), welche der Herausgeber aus der theils von Böh¬
schen Literatur.
mer, theils von ihm selbst geschehenen Vergleichung mehrer
Handschriften und alter Drucke gewinnt, und in der Mit¬
theilung der ParallelStellen in möglichster Vollständigkeit
14.
die Verbesserung dagegen in der Berichtigung der Inscriptio¬
nen, und in der genauen Absonderung der Parallel Stelle
Corpus juris canonici. Recognovit, brevibusque
von den Varianten unter dem Terte **). Auch scheint es,
adnotationibus criticis et locis parallelis instructum
als solle die Weglassung des sogenannten Liber VII. De¬
edidit D. Gustavus Adolphus Martin. Opus uno
cretalium, der Decretales von Alexander III. und Inno¬
volumine absolutum. Zwiccaviae, Sumtibus fratrum
cens IV. und der Institutionen von Paul Lancelott, welch
Schumannorum. MDCCCXXX. Fol. min.
Stücke sich in einem Anhange der Böhmerschen Aus¬
Nach diesem folgt ein zwei Blätter umfassender Pro¬
gabe finden, als eine Verbesserung gelten; wenigstens deuten
spectus, dessen erster Theil vom Herausgeber, dessen anderen
die für diese Weglassung angegebenen Gründe, — weil diese
Theil vom Verleger herrührt, und worin der bei dieser
Stücke ohnehin für den größten Theil der Leser von wenig
neuen Ausgabe des C. j. can. zu befolgende Plan, sowohl
oder gar keinem Interesse seyn dürften, und weil sie der
hinsichtlich der Materie, als auch der Form, angegeben wird.
Verbreitung der neuen Ausgabe insofern wenigstens hinderlid
Endlich ein viertes Blatt theilt uns gleich eine Probe mit,
seyn müßten, als die nicht unbedeutende Bogenzahl (60)***)
wornach das ganze Unternehmen beurtheilt werden könne.
welche sie füllen, der wünschenswerthen möglichsten Wohl¬
Es scheint demnach nothwendig zu seyn, dasselbe nach zwei
ohne Zweifel dahin
feilheit **) im Wege stehen würde
Seiten hin, insofern es nämlich dabei hier auf die Arbeit
des Herausgebers, dort auf die Besorgung des Verlegers
ankommt, zu betrachten.
Was nun zuvörderst die Herausgabe des C. j. can. selbst
*) In dieser Hinsicht dürfte dem Herausgeber noch besonders die
Durchsicht folgenden Werkes: Jo. Strauchi Amoenitatum ju-
anbetrifft, so dürfte überall wohl nur Eine Stimme darü¬
ris canonici Semestria duo. Ed. nova correctior et locu¬
ber seyn, und sich aussprechen, daß dieses Unternehmen als
pletior. Jeuae 1675. 4. zu empfehlen seyn.
völlig zeitgemäß erscheine und erkannt werden müsse. Denn
bei dem so zu sagen neu erwachten Studium des Canoni¬
**) Findet sich, wenigstens zum größten Theile, diese Absonderung
nicht etwa schon in der Böhmerschen Ausgabe? Insbeson
schen Rechts, bei den trefflichen Bemuͤhungen neuerer Rechts¬
dere nicht auch hinsichtlich der auf dem Probeblatt mitgetheil¬
lehrer, auch hier an der Hand der Geschichte die mancherlei
ten Stelle?
Dunkelheiten und Irrthümer, die sich theils absichtlich,
***) Diese Angabe der Bogenzahl (60) soll sich ohne Zweifel auf
theils unwillkührlich in viele Lehren geschlichen haben, zu
einen Wiederabdruck in dieser neuen angekündigten Ausgabe
zerstreuen, — ist es auch wesentlich nothwendig, das Stu¬
beziehen; denn in der Böhmerschen Ausgabe nehmen die
dium einer Quelle, woraus wir den größten Theil der noch
gedachten Stücke nur etwa 32 Quart Bogen ein.
Heutzutage anwendbaren Grundsätze schöpfen, auf jede mög¬
****) Ueber diese Wohlfeilheit wird weiterhin die Rede seyn.
liche Weise zu befördern, und zu erleichtern. In dieser Rück¬
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