Full text: Allgemeine juristische Zeitung (Jg. 3 (1830))

Allgemeine 
jurisische Zeitung. 
Herausgegeben 
vo n 
Chr. Fr. Elvers, 
ord. öffentl. Prof. der Rechte in Rostock. 
*X*- 
Sonnabend, den 28. August 1830. 
Dritter Jahrgang. Nr. G9. 
Ueber den Ursprung der Pseudoisidorischen 
neigt waren, zumal, da man damals von Rom nur noch 
Decretalen*). 
alles Gute, Recht und Ordnung in kirchlichen Angelegenhei¬ 
ten, Gewißheit in allen Glaubenssachen erwartete; so kann 
Vom Herausgeber. 
doch auch nicht in Abrede gestellt werden, welchen Einfluß 
auf die festere Begrüͤndung dieses Systems und die praktische 
Während bis zum neunten Jahrhundert die ausgezeichnete 
Herrschaft und Ausbildung desselben die Pseudoisidori¬ 
Stellung des Römischen Bischofs zur Englischen, Deutschen 
schen Decretalen hatten.- 
und selbst zur Gallicanischen oder WestFränkischen Kirche 
Der Mainzer Diaconus Benedictus Levita, in 
mehr eine zufällige war, aus den besondern Beziehungen 
dessen um das Jahr 845 verfertigten Fortsetzung der Anse¬ 
Roms zu diesen Kirchen hervorgegangen; stellte sich die Auc¬ 
gisischen Capitularien Sammlung diese Decretalen zuerst zahl¬ 
torität des Römischen Bischofs in der öffentlichen Meinung 
reich übergegangen sind, berichtet, daß er für seine Samm¬ 
der Geistlichen und Laien jetzt allmählig immer entschiedener 
lung besonders das vom Erzbischofe Riculf von Mainz 
als eine wesentliche päpstliche Gewalt dar, welche 
(+ 814) bereicherte Mainzer Kirchen Archiv benutzt habe*).- 
der Römische Bischof, Namens des heiligen Petrus als eine 
Dieser Erzbischof Riculf wird aber von dem Bischof 
ursprüngliche, von Christo selbst ertheilte und für die ganze 
Hincmar von Rheims in seiner Streitschrift wider den 
rechtgläubige Kirche verbindliche Gewalt in Anspruch neh¬ 
Bischof Hincmar von Laon als ein fleißiger Sammler kirch¬ 
men dürfe. Wenn nun auch nicht in Abrede gestellt wer¬ 
licher und weltlicher Urkunden, und als derjenige aufgeführt, 
den kann, daß die damalige Zeit und National Ansicht der 
welcher eine, von Isidor verfertigte Sammlung von De¬ 
Völker, bei der Richtung, die sie einmal genommen hatten, 
cretalen aus Spanien mitgebracht habe. Diese hier genannte 
bei dem erlöschenden Bewustseyn des ursprünglichen Verhält¬ 
Isidorische Sammlung kann aber nicht die alte unverfälschte, 
nisses, und bei der, allen Zeiten inwohnenden Neigung, für 
sondern nur die mit den s. g. Pseudoisidorischen Decretalen 
anerkannt vorhandene Zustände einen alle Zweifel und Dun¬ 
vermehrte verfälschte Sammlung gewesen seyn. Sie scheint 
kelheiten leicht entfernenden Erklärungsgrund zu finden, einer 
solchen Auffassung der Rechte des Römischen Bischofs ge¬ 
*) Bened. Levitae Praef. in Capit. (Baluz. T. 1., p. 803): 
„Haec vero capitula, quae in subsequentibus tribus libellis 
coadunare studuimus, in diversis locis et in diversis sche¬ 
*) Entlehnt aus meiner zu Ostern k. J. erscheinenden Schrift: 
dulis sparsim invenimus et maxime in sanctae Mogontia¬ 
„Das Wesen und die Freiheit der Christlichen 
censis metropolis ecclesiae scrinio a Riculfo ejusdem S. 
Kirche, Rostock, in der Oebergschen UniversitätsBuchhandlung." 
Sedis Metropolitano recondita." 
Max-Planck-instit
	        
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