Full text: Allgemeine juristische Zeitung (Jg. 3 (1830))

Allgemeine 
jüristische Zeitung. 
Herausgegeben 
vo n 
Chr. Fr. Elvers, 
ord. öffentl. Prof. der Rechte in Rostock. 
— 
Sonnabend, den 10. July 1830. 
Dritter Jahrgang. Nr. HH. 
Religiones peregrinae und illicitae vorzüglich, nur noch 
Ueber die SacralVerfassung der Römer. 
gegen das Christenthum geltend gemacht wurden. Wenn 
nun durch diesen Reichthum von kirchlichen Gestaltungen so¬ 
(Schluß.) 
wohl in Rom selbst, als im großen Römischen Gesammt¬ 
Wie unter dem Etruscischen Könige Tarquinius Priscus 
gebiete die ursprüngliche Einheit im Römischen Kirchenwesen 
längst untergegangen war, die Sacra und Auspicia des 
die Etruscischen, Latinischen und Sabinischen Plebejer 
als die Luceres, Ramnes und Tities secundi zum alten 
höchsten Gottes sowohl, als die Sacra aller übrigen Gott¬ 
Staate hinzutraten, ward dieser erweiterte Staat unter den 
heiten schon gegen das Ende der Republik allen innern Glau¬ 
Schutz der drei vereinten Gottheiten, des Jupiter, der Juno 
ben und alle lebendige Bedeutung verloren hatten, so konnte 
in der Folge nur eine rein äußerliche priesterliche Herrschaft, 
und der Minerva, gestellt, welche fortan in dem Etruscisch 
wie das Collegium Pontificum und der Pontifex maxi¬ 
gewordenen Rom auf dem Capitol gemeinsam verehrt wur¬ 
mus sie ausübten, eine gewisse Ordnung und äussere Ein¬ 
den, während die Plebejer als solche im uralten Tempel 
heit in das Römische Kirchenwesen hineinbringen, ohne daß 
des Saturnus auf dem Forum ein gemeinsames Heiligthum 
jedoch diesem eine innere Einheit entsprach. Nur aus einem 
hatten. Das Bündniß Roms mit den alten Latinischen 
neuen religiösen Glauben konnte eine neue lebendige Kirche 
Städten ward unter den Schutz des Tempels der Diana 
auf dem Aventin gestellt. — Die Evocatio Deorum aus 
im Römischen Reiche hervorgehen, eine Kirche, die sich be¬ 
reits auch mitten unter den Verfolgungen des Römischen 
feindlichen Städten und Ländern und die Vatum responsa, 
Kaisers als Pontifex maximus gebildet hatte, und unter 
besonders die Sibyllynischen Bücher, führten allmählich 
Constantin aus dem Druck und der Verborgenheit zur Herr¬ 
eine Menge fremdartiger, vorzüglich Griechischer Culte nach. 
schaft und zum strahlenden Glanze gelangte. 
Rom, welche jedoch nie eine so bestimmte rechtliche Stellung 
im Kirchen Systeme einnahmen, als die ältern einheimi¬ 
schen. — Unter diesen nahmen auch die uralten Sacra gen¬ 
tilitia der einzelnen patricischen Gentes, so wie die eigen¬ 
Ueber richterliche Urtheilsgründe. 
thümlichen Sacra familiaria einen wichtigen Platz ein. So 
wie jedoch die Sacra publica immer bunter und mannigfal¬ 
Das Forschen nach Erkenntnißgründen ist in der Regel 
tiger wurden, so auch die Sacra privata, vollends wie in 
das Bestreben der Menschen von einiger Bildung. Während 
der Kaiserzeit Aegyptische, Syrische, Jüdische und ander¬ 
nämlich das Wirken der Naturkräfte bei dem Ungebildeten 
weitige fremdartige Sacra in die Penetralien der Römischen 
und Rohen ohne Einsicht des Zusammenhangs zwischen Ur¬ 
Großen aufgenommen wurden und die früheren Verbote der 
aeselnonet. 
Max-Planck-Institut für
	        
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