Full text: Allgemeine juristische Zeitung (Jg. 3 (1830))

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bloßes Mittel zum Zweck bleiben und deshalb in einem rich¬ 
einer, an der Kopfseite darunter angebrachten Erhöhung) als Kopf¬ 
kissen dienend, und eine wollene Decke, ferner einen Nachtstuhl mit 
tigen Verhältniß zu letzterem stehen. 
einem genau paßenden Deckel von Thon, (ein übeler Geruch ist durch¬ 
Was das SportelWesen in KurHessen anlangt, so sind 
aus nicht bemerkbar) einen Spuckkasten von Thon, einen Trinkkrug 
hier zwar die eigentlichen GerichtsTaren, abgeschafft, indem 
von dergleichen und ein kleines hölzernes, als Tischchen dienendes 
solche jetzt mittelst des zu der betreffenden Verhandlung zu 
Gestelle. Die Wände sind auf's schönste ausgeweißt, ohne alle Be¬ 
verwendenden, im ganzen wenig erhöheten, Stempels erho¬ 
schädigung, der Fußboden ist wie gescheuert. Das einzige, von 
ben werden, auch sichert eine liberale GebührenTare der 
außen stark vergitterte Fenster, im Lichten etwa drei Fuß breit und 
zwei Fuß hoch, befindet sich dicht unter der Decke der Zelle und 
Anwälte, mit sehr concisen Bestimmungen, gegen desfallsige 
kann von dem Gefangenen nicht erreicht werden. Nur eine einzige 
Willkür im Geben und Nehmen; allein nichts desto weni¬ 
etwa 6 □ Zoll große Scheibe des Fensters — wie eine Klappe an¬ 
ger ist eine neue ausführliche und sorgfältig erwogene Ge¬ 
gebracht — kann mittelst einer bis unten in das Gefängniß reichen¬ 
bührenordnung in Ansehung der Actuar-, Repositar-, 
den Schnur, geöffnet werden um die nöthige frische Luft ein 
Schreib=,Diener= und Zeugen=Gebühren, sowie in Anse= 
zulassen. 
hung der den Partheyen zu vergütenden Versäumniß und 
An der innern Thür der Zelle belehrt ein gedruckter Anschlag 
den Gefangenen über das Verhalten welches er während seiner Haft, 
etwaigen Reisekosten, ein höchst dringendes Bedürfniß, in¬ 
bei Vermeidung von Disciplinar Strafe, zu beobachten hat. Jeder 
dem in dieser Hinsicht eine wahre anarchische Willkür 
Gefangene legt bei seiner Aufnahme in das Gefängniß seine sämmt¬ 
herrscht. Es fehlt zwar nicht an desfallsigen Gesetzen und 
lichen Kleidungsstücke (welche bis zu seiner Entlassung aufbewahrt 
Vorschriften; allein dieselben sind zum Theil unvollständig, 
werden) ab und empfängt dagegen, nach vorgängiger, etwa nöthiger 
zum großen Theil gehören sie einer Zeit an, in der man 
Reinigung, aus der Anstalt: ein reines Hemd, eine Jacke und 
eine solche Ausführlichkeit und Genauigkeit der einzelnen ge¬ 
Beinkleider (die Weibspersonen einen Rock) von gestreiftem Zwilch, 
richtlichen Handlungen nicht verlangte, wie man sie mit 
ein Paar Strümpfe und Pantoffeln (im Winter geflochtene warme 
Schuh). 
Recht jetzt verlangt, und zum Theil haben jene auch das 
Die warme Kost der Gefangenen, welche in blechernen Gefäs¬ 
gegen sich, daß sie, jenachdem sie für die eine oder 
sen gereicht wird, wechselt nach einem gedruckten Anschlage, täg¬ 
andere Gegend des Landes erlassen sind, oft für dieselben 
lich ab; jeder erhält außer einer solchen Portion täglich zwei Pfund 
Geschäfte ganz verschiedene Gebühren bestimmen, welche 
Brod und einen Krug voll Covent. Die Strafgefangenen (nur 
Bestimmungen dann wieder fast bei jedem Gerichte auf 
Polizey Sträflinge werden übrigens in dieser Anstalt, schwerere 
andere Weise utiliter interpretirt werden. Daß hiebei 
Verbrecher dagegen in dem besonderen Zwangsarbeitshause verwahrt) 
selten zum Vortheil der armen Partheyen interpretirt wird, 
erhalten jedoch in der Regel nur jeden zweiten Tag warme Kost; 
Fleisch wird nicht gereicht. 
versteht sich von selbst. 
In demselben Gebäude befindet sich auch das geräumige und an¬ 
(Schluß folgt) 
ständige Geschäftslokal des CriminalGerichts mit Arbeits- und Re¬ 
positurZimmern und einem kostbaren RettungsApparat zum Gebrauch 
bei Scheintodten und dergleichen. Hier sind auch die gestohlenen 
CorrespondenzNachrichten. 
Gegenstände und sonstigen s. g. Corpora delicti sorgfältig aufgestellt 
und die Magazine der Anstalt mit den für die Gefangenen bestimm¬ 
Musterhafte Gefangenanstalten zu Eisenach. 
ten Kleidungsstücken und sonstigen Inventarienstücken, ingleichen den 
Das Gefangenhaus zu Eisenach, mit einem freundlichen Vor¬ 
jenen eigenen, gehörig bezeichneten Kleidungsstücken. 
platz und einer hohen Mauer umgeben und am Eingange von einer 
Der Anstalt steht ein Ehrenmann, der CriminalRichter Dr. 
MilitairWache beschützt, enthält, in zwei Reihen, zwölf Gefängni߬ 
Bischoff, dem dieselbe, dem Vernehmen nach, auch ihre jetzige 
Zellen, welche durch einen Gang von einander getrennt sind. Die 
vortreffliche Einrichtung verdankt, als Dirigent vor. Die Spezial¬ 
Zellen befinden sich zu gleicher Erde und sind, selbst in den Zwischen¬ 
Aufsicht ist, mit der Oeconomie, dem CriminalgerichtsDiener, jetzt 
wänden ganz massiv, inwendig mit starken Bohlen überzogen. 
einem gebildeten und tüchtigen Manne, anvertraut. 
Jede derselben ist hoch und hell, hat eine doppelte Thür von 
Heil jedem Lande, dessen Regierung human genug ist, den mit 
starken Bohlen, einen kleinen, wohlverwahrten eisernen Ofen, eine 
solchen musterhaften Einrichtungen nothwendig verbundenen bedeuten¬ 
zweischläfrige hölzerne Bettstelle von gewöhnlicher Höhe, darin einen 
den Kostenaufwand nicht zu scheuen! 
wohlausgestopften Strohsack, als Unterbett und zugleich (mittelst 
Göttingen, in der Expedition der allgemeinen juristischen Zeitung. 
Max-Planck-Institut für
	        
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