Volltext : Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechts-Pflege (Bd. 14 = N.F. Bd. 2,1/2 = H. 27/28 (1832))

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„in
lich  straflos;  sie  habe  die  fraglichen  Verbrechen
einem  Zustand  geistiger  Unfreiheit"  begangen.  Es
ist  daher  dieser  Umstand  noch  näher  zu  beleuchten.
Gleich  bei  dem  ersten,  von  dem  Criminalgericht  in
D—bach  mit  der  Karies  über  ihre  Familienverhältnisse
am  28.  October  1826  gehaltenen  Verhör  war  nicht  eine
Spur  von  Verstandesverwirrung  an  ihr  zu  bemerken,  indem -
  sie,  wie  am  Schlusse  des  Protocolls  steht:  „jede
Frage  richtig  auffaßte  und  sofort  beantwortete.
Die  schriftlich  vernommenen  Geistlichen  können  der
Karies  nicht  „Geistesverwirrung"  bezeugen;  versichern -
  aber,  daß  sie  „von  geringen  Verstandesfähigkeiten" -
  sey,  daß  sie  einen  „verworrenen  Blick
und  eine  eigene  Art  von  Freundlichkeit  habe  *3)
auch  für  beschränkt  und  dumm  gelte.
Der  72jährige  Schullehrer  B—  versichert,  daß  sie
im  Lernen  gegen  ihre  Mitschülerinnen  etwas  zurückgeblieben, -
  daß  dies  aber  mehr  Folge  der  Verstandesschwäche
als  der  Faulheit  gewesen  sey;  sie  habe  sich  immer  etwas
schüchtern  und  ängstlich  bezeigt;  aber  er  könne  nicht  sagen,
daß  sie  zuweilen  nicht  recht  bei  Verstande  gewesen  sey.
Der  jüngere  Schullehrer  B—  meint,  einen  ausgezeichneten -
  Verstand  habe  die  Karies  nicht  gehabt;  sie  sey
15)  Der  Verf.  hatte  im  Sommer  1828  Gelegenheit,  die
Karies  in  der  Gefangenenanstalt  zu  E-,  wo  der  Obermedicinalrath -
  Dr.  R—  sie  beobachtete,  oft  zu  sehen  und  zu  sprechen;
er  hat  aber  an  ihr  einen  verworrenen  Blick  nicht  wahrgenommen. -
  Etwas  Widriges  aber  liegt  allerdings  in  ihrem  Gesichte.
Sie  hat  kleine  tiefliegende  brennende  Augen  und  lächelt  beständig,
doch  so,  als  solle  dadurch  das,  Leidenschaften  und  Affecte  verrathende, -
  Feuer  des  Auges  verdeckt  werden!  Auch  er  fand,  daß
die  Inhaftatin  nur  kleine  Seelenkräfte  besitze,  aber  doch  solche,  in
welchen  Harmonie  ist.
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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