Full text : Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechts-Pflege (Bd. 14 = N.F. Bd. 2,1/2 = H. 27/28 (1832))

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„ersten  Feueranlegen,  an  einem  Mittwoch,  zum  zwei¬„ten -
  Mal  Feuer  angelegt  und  zwar  in  der  Absicht
„und  Meinung,  daß  die  Leute  nicht  glauben  sollten,
„ich  hätte  Feuer  angelegt  gehabt."
Auf  die  wiederholte  Frage:  wie  sie  auf  den  Gedangekommen -
  sey,  so  nahe  an  ihrem  Hause  das  dritte
ken
Feuer  anzulegen?  antwortete  sie:
Mal
„Ich  wollte  mich  auf  einmal  von  dem  Verdacht  ebe¬„freien, -
  daß  ich  die  Brandstifterin  sey,  und  die  Ge¬„meinde -
  von  mich  abzuwenden  suchen,  dadurch,
„daß  mein  eigenes  Haus  durch  Feuer  in  Gefahr
„gekommen  sey.
Nunmehr  hat  die  Handlungsweise  der  Inquisitin
innern  Zusammenhang;  man  sieht,  wie  sie  zuerst  von
„Rache"  angetrieben  wurde,  der  Drescherin  einen  Schaden -
  zuzufügen,  wie  sie,  als  das  böse  Gewissen  ihr  vorspiegelte, -
  sie  sey  der  That  verdächtig,  zu  Abwendung  dieses -
  eingebildeten  Verdachts  zum  zweiten  Mal  Feuer  anlegte, -
  und  dies,  als  nun  wirklich  Verdacht  gegen  sie  entstanden -
  war,  zum  drittenmal  wiederholte.  Und  es  ist
sonach  nicht  zu  bezweifeln,  daß  Margaretha  Karies
mit  Recht  für  die  Thäterin  des  dreifachen  Feueranlegens
in  U—ringen  gehalten  werde.
§.  7.
Erörterung  der  Frage:  ob  der  Karies  die  That  zur
Strafe  anzurechnen  sey?
Mehrere  Einwohner  in  U—ringen  haben  geäußert,
man  halte  die  Karies  für  „manchmal  nicht  richtig
im  Kopfe  —  sie  sey  simpel  —  melancholisch  —
nicht  recht  bei  Verstande",  und  der  Defensor  hat  deshalb -
  die  Behauptung  aufgestellt,  die  Inquisitin  sey  gänzo -

Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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