Full text: Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechts-Pflege (Bd. 12 = H. 23/24 (1831))

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System zu verleiden. Auch entscheidet auf Ceylan keine Gro߬ 
Jury wie in England über die Versetzung einer Person in An¬ 
klagestand, sondern der Fiscaladvocat. Johnston soll übrigens im 
Sinn gehabt haben, auch die Groß-Jury nach Ceylan zu ver¬ 
pflanzen, so wie die Jury auf das Civil-Recht auszudehnen; da 
er bald darauf von der Insel abging, so kam dieser Theil seines 
Plans nicht zu Stande. In den Compagniegebieten wurden 
auch einige Versuche mit der Jury angestellt, die jedoch ohne be¬ 
deutende Resultate blieben. In Calcutta erkennt das Oberge¬ 
richt mittelst einer Jury, aber in dieser Jury sitzen bloß Europäer. 
In dem kleinen District von Candish, der im Jahre 1818 an 
die Engländer fiel, bediente sich Obrist Briggs 2 Jahre lang 
eines aus Eingebornen zusammengesetzten Geschwornengerichts mit 
gutem Erfolg, und er rühmte die Unpartheilichkeit und den 
Scharfsinn seiner Geschwornen, besonders bei Veranlassung eines 
Falls, wo sie über einen Mord zu entscheiden hatten, welchen 
einer der ersten Landeigenthümer der Provinz an seiner Gattin 
verübt haben sollte; allein dieses Gebiet wurde mit der Präsi¬ 
dentschaft Bombay vereinigt, und so hatte es mit dieser Jury ein 
Ende. In Bombay ließ einer der letzten Richter, Sir Edward 
West, Eingeborne zur kleinen Jury zu; man schloß sie aber bald 
wieder aus. Inzwischen sind verschiedene Bittschriften von Ein¬ 
gebornen Bombay's eingelaufen, welche das Jurysystem als eine 
Wohlthat ansprechen. Endlich wollte Sir Thomas Munro sei¬ 
ner Statthalterschaft Madras die Jury schenken und hielt des¬ 
wegen im Jahre 1817 mit Sir A. Johnston eine Zusammenkunft; 
der frühzeitige Tod dieses würdigen Mannes verhinderte aber die 
Ausführung des Entwurfs. 
Literarischer Nachweis. 
In der Minerva, October 1831, befindet sich, auf Veran¬ 
lassung der Mémoires von Galotti, 
ein höchst beachtenswer¬ 
ther Aufsatz: „Die neueste völkerrechtliche Praxis über die Aus¬ 
lieferungen" betreffend, augenscheinlich 
aus der Feder des Herrn 
Geh. Raths Dr. K. E. Schmid. 
Ex ungue leonem! 
D. H. 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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