Metadaten : Pufendorf, Wilhelm von: Observationen über Gegenstände des Civil- und Proceßrechts

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Observatio  36.
In  substrato  hat  der  weiland  Jacob  F.  die  freie  Disposition
über  die  geschenkte  Summe,  so  wie  den  Genuß  der  Zinsen  bis
zu  seinem  Tode  sich  vorbehalten,  es  ist  also  offenbar,  daß  ein  jus
perfectum  der  donataria  erst  mit  seinem  Tode  anfangen  sollte.
Man  kann  mit  Recht  behaupten:  „donator  se  cogitavit  atque
amore  vitae  recepisse  potius,  quam  dedisse  malait.
5)  Ob  eine  Schenkung  schon  um  deswillen,  weil  deren
Erfüllung  bis  auf  den  Tod  des  Schenkers  hinausgesetzt  ist,  als
eine  donatio  m.  causa  anzusehen  sei?  ist  streitig.
Die  Rechtslehrer  stimmen  im  Allgemeinen  darunter  überein,
daß  es  zum  Wesen  einer  donatio  m.  causa  genüge,  wenn  nur
des  Todes  Erwähnung  geschieht,  si  mortis  mentio  sit.  Allein
viele  Juristen  unterscheiden:  ob  die  Erwähnung  des  Todes  in
den  verbis  dispositivis  oder  in  verbis  executivis,  d.  h.  folchen
die  sich  auf  die  Erfüllung  des  Geschäfts  beziehen,  erfolge?  Im
ersteren  Falle  sei  eine  don.  m.  causa,  im  letzteren  eine  don.
inter  vivos  vorhanden,  der  Donator  erhalte  sofort  ein  unwiderrufliches ¬
  Recht,  das  aber  erst  mit  dem  Tode  des  Schenkers
klagbar  gemacht  werden  könne.
Berger,  oec.  jur.  p.  206.
Icti.  Tubing.  V.  I.
Cons.  77.  Nr.  20.
Yoet,  ad  Pandect.  Lib.  39.  Tit.  5.  §.  4.
Menochius, -
  de  praesumt.  L.  3.  praes.  35.  §.  11.
.
Andere  Rechtslehrer  sind  dagegen  der  Meinung,  daß  auch
eine  Schenkung,  deren  Erfüllung  bis  zum  Tode  des  Schenkers
verschoben  wird,  als  eine  m.  c.  donatio  anzusehen  fei  und  daher
vom  Schenker  jederzeit  widerrufen  werden  könne,  wenn  nicht
von  den  Contrahenten  das  Gegentheil  verabredet  und  bedungen
sei,  ut  donatio  nullo  casu  revocetur.
Giphanius,  in  lection.  altorfinis  p.  267.
Retes,  opuscula  de  donationibus  c.  17.  §.  16.
Hommel,  rhapsod.  V.  4.  obs.  513.
Vicat,  orb.  jur.  v.  Donat.  T.  I.  p.  464.
...
Faber,  err.  pragm.  Dec.  45.  err.  2.
Haubold,  opusc.  T.  I.  p.  492.
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Mühlenbruch,  D.  P.  §.  760.
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