Full text: Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechts-Pflege (Bd. 3 = H. 5/6 (1829))

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Gefängnisswesen. 
Weimar 
Auch hier hat sich ein Verein zur Beaufsichtigung und Bes¬ 
serung der aus den Straf= und Besserungs=Anstalten des Gro߬ 
herzogthums entlassenen Sträflinge gebildet. 
Zuchthäuser. 
Die Römer hatten schon eine Art von Zuchthäusern, welche 
Lapidicinae genannt wurden, weil die Züchtlinge in den Stein¬ 
brüchen arbeiten mußten. In Amsterdam wurde das erste Zucht¬ 
haus für Mannspersonen 1595, aber auch 1596 eines für Weibs¬ 
personen angelegt. Hamburg hatte ein Zuchthaus seit 1609. 
Bremen seit ungefähr eben so lange; bald hatten auch Lübeck. 
Frankfurt und Nürnberg desgleichen. Unter den Fürsten legte 
Ernst der Fromme 1666 das erste zu Wachsenburg, (zwischen Arn= 
stadt und Gotha) an, worauf 1670 zu Wien, 1676 zu Lüne¬ 
burg, 1687 zu München, Spandau und Magdeburg Zucht= 
häuser angelegt wurden. In Deutschland giebt es jetzt mehr 
als 60 Zuchthäuser. 
Abschattung der Todesstrafe in Frankreich. 
(Einleitende Worte zu dem nachstehenden Gedichte von Karl Immer¬ 
mann.) 
Nach dem Courier des Tribunaux vom 25. Februar 1829 
soll der französischen Deputirtenkammer eine Bittschrift wegen 
Abschaffung der Todesstrafe eingereicht, und von derselben günstig 
aufgenommen worden seyn. 
Die Stimmen, welche diese Maßregel fordern, werden im¬ 
mer lauter in Frankreich, und — wie es in der Sitte dieses Lan¬ 
des liegt, — man sucht das Volk auf alle Weise zu bearbeiten; 
durch Zeitungsartikel, Gedichte, Schauspiele und Romane. 
Von einem Roman, welcher den angegebenen Zweck hat, ist 
den Lesern dieser Annalen bereits Rechenschaft gegeben worden?); 
*) Friedrich Sthndall, oder das verhängnißvolle Jahr. Von 
Kératry. 
Cc 2 
Vorage 
Staatsbibliothek 
Max-Planck-Institut für 
zu Berlin
	        
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