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von der neuen Jury losgesprochen. In den zuchtpolizeilichen Fäl¬
len dagegen findet auch in Frankreich Appellation Statt. Von
115,488 Urtheilen wurden nur gegen 5548 das Rechtsmittel er¬
griffen, 2596 wurde in der Appellationsinstanz abgeändert, 1025
zuvor losgesprochene Individuen wurden nun verurtheilt, 857
zuerst Verurtheilte wurden losgesprochen, gegen 547 wurde die
vorige Strafe verschärft, gegen 1047 vermindert; in 614 Fällen
wurde die Vernehmung der Zeugen in der Sitzung des Appella¬
tionshofes für nothwendig erachtet. — Wir fürchten die Geduld
unserer Leser durch eine längere Darstellung zu ermüden; diejeni¬
gen, welche den Werth der Zahlen kennen, wenn sich mit ihnen
Ideen verknüpfen lassen, werden unsere Arbeit nicht für bedeu¬
tungslos halten; findet der Versuch Beifall, so erbietet sich der
Verfasser, dem aus mehreren europäischen Staaten die Materia¬
lien hiezu auf höchst gefällige Weise zugesagt worden sind, eine
Fortsetzung zu liefern.
C. J. A. Mittermaier.
Resultate aus den Criminaltabellen der Baier¬
schen Ober=Appellations=Gerichte kür 1827.
Im Laufe des Jahres 1827 sind bei sämmtlichen Appella¬
tions=Gerichten des Königreichs Baiern (mit Ausnahme des Rhein¬
kreises) 1466 Anklagen wegen Verbrechen zur Aburtheilung ge¬
kommen, wovon wegen Mord 12, Mordversuch 20, Todtschlag
40, Kindermord 20, Körperverletzung 96, einfacher Diebstähle 311,
ausgezeichneter Diebstähle 373, Raub 33, Brandlegung 38, einfa¬
chen Betrugs 42, ausgezeichneten Betrugs 46, Meineid 4, Fälschung
48, Amtsuntreue 76 u. s. w. Die meisten Untersuchungen hatte
der Isarkreis (335) die wenigsten der Unterdonaukreis (140).
Verurtheilt wurden 644, ab instantia absolvirt 396, freigespro¬
chen 328, für unschuldig erklärt 7.
Im Rheinkreise, wo die französische Gesetzgebung noch gilt,
kamen 181 Verbrechen und 4115 Vergehen zur Aburtheilung.
Verurtheilt wurden 62 Verbrecher und 3389 Personen wegen
Vergehen. Absolvirt von erstern 19, von letztern 726.
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