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XV. Königreich Preußen. Mord aus Lebensüberdruß, verübt von einem
Soldaten an seinem Compagnie=Chef. Vertheidigungsvortrag des Divi¬
S. 257—289
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sionsauditeurs Weigelt zu Magdeburg
XVI. Herzogthum Anhalt=Bernburg. Mordanschlag auf eine neu¬
geborne Schwester als unwillkommene Miterbin zum künftigen elterlichen
Nachlaß. Zur Lehre vom Versuch. Ausführung eines Erkenntnisses der
Juristenfacultät zu Berlin in Untersuchungssachen wider Henriette Mi¬
lius wegen versuchter Tödtung ihrer jüngsten Schwester. Mitgetheilt
S. 290—299
vom Regierungsrath von Röder zu Bernburg
XVII. Großherzogthum Sachsen=Weimar. (Vor Einführung des
Strafgesetzbuches). Der Raubmörder Adolph Hornstein erlügt sich außer¬
ordentliche Strafe. Ein Erkenntniß des Oberappellationsgerichts zu Jena,
mitgetheilt von dem dasigen Geheimjustiz- und Oberappellationsrath, Pro¬
S. 300—315
fessor Dr. Konopack.
XVIII. Königreich Preußen. (Gemeinrechtlich.) Tödtung, angenommen
als Folge eines strafbaren Excesses gerechter Nothwehr. Mittheilung der
S. 316—324
Regierung zu Neuwied
XIX. Königreich Sachsen. Aus der Spruchpraxis unter dem Strafge¬
setzbuch. Mitgetheilt vom K. Sächs. Advocat Lingke zu Pirna. (Vergl.
S. 325—340
Bd. 16. S. 445.
XX. Herzogthum Nassau. Ueber das Forststrafgesetz vom Jahr 1839.
Von Dr. Friedrich Freiherr von Preuschen von und zu Lieben¬
S. 341—349
stein
XXI. Königreich Preußen. (Provinz Westphalen.) Psychologische Frag¬
mente. Aus den Acten einer, nach Publication des ersten und zwar Straf¬
Erkenntnisses, von dem Inquirenten und dem Gerichtsarzt gepflogenen
Untersuchung des Seelenzustandes eines 17—18jährigen Hirtenjungen, der
„aus Lust am Feuer" Brandstifter geworden. (Eine Aufforderung an
den Gesetzgeber in Bezug auf den, der richterlichen Arbitrirung bei der
Maturitätsfrage freizugebenden Spielraum.) Nach den Mittheilungen des
S. 350—376
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Kreisphysikus Dr. Brefeld zu Hamm
XXII. Königreich Baiern. Vorläufige Nachricht von der Unterschiebung
S. 376—381
eines Kindes. Vom Herausgeber
XXIII. Rückblick auf ältere Strafrechtspflege. Rettung eines in zwei Erkennt¬
nissen, auf erzwungenes fälschliches Geständniß, als angebliche Kindesmör¬
derin zum Tode verurtheilten Mädchens, durch die edle Pastoralklugheit
ihres Beichtvaters. Aus einer Defensionsschrift vor hundert Jahren.
S. 381—395
XXIV. Strafanstalten, deren Leitung vorherrschend auf die Einwirkung mo¬
S. 395—408
ralischer Kraft berechnet ist
XXV. Vergiftung der Stiefmutter, verübt von einem 12jährigen Mädchen
aus Verzweiflung der Angst vor grausamer Züchtigung. S. 408—409
XXVI. Criminalistische Bücherschau. (II.) Von Dr. Schletter zu Leipzig. S. 409
Druck von Sieghart und Volgt in Penig.
Max-Planck-Institut für
DFG
europäische Rechtsgeschichte