Full text: Annalen der deutschen und ausländischen Criminal-Rechts-Pflege ([3.F.] Bd. 19 = Jg. 1842, Bd. 2 (1842))

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wägen, und bedenken mögen, daß es besser sei, zehn Schuldige los¬ 
zusprechen, als einen Unschuldigen zum Tode zu verdammen. 
Juquifitin aber, deren Seufzer über ihre Unschuld gewiß zum 
Throne des allergerechtesten und allwissenden Gottes dringen, und 
welche, nach dem Zeugnisse ihres Seelsorgers, und dem oft ange¬ 
führten Rotulo in ihrer betrübten Gefangenschaft, sich ungemein 
gottesfürchtig bezeigt, und sich mit nichts als unablässigem Gebet 
und Gesängen zu Gott und ihrem Erlöser, der sein theuerstes Blut 
auch um ihrentwillen vergossen hat, beschäftigt, ruft in dem zuver¬ 
sichtlichsten Vertrauen auf diesen ihren Erlöser und allerkräftigsten 
Fürsprecher, aus der Tiefe ihres Gefängnisses, zu dem Herrn: 
Denn der kann mich bei dir vertreten 
Mit Seufzern, die ganz unaussprechlich sind; 
Der lehret mich recht gläubig beten, 
Gibt Zeugniß meinem Geist, daß ich dein Kind 
Und ein Miterbe Jesu Christi sei, 
Daher ich Abba, lieber Vater schrei. 
der Juristenfacultät zu Wittenberg wurde hierauf der 
Von 
der Reinigungseid zuerkannt — und als sie diesen ab¬ 
Inquisitin 
geleistet, sie zwei Jahre des Landes verwiesen. 
IV. Strafanstalten, 
deren Leitung vorherrschend auf die Einwirkung mora¬ 
lischer Kraft berechnet istH. 
Nicht wenig erstaunt war ich, als mir, durchdrungen von der 
Vorliebe für die Classificationsmethode, wie ich sie kurz zuvor in 
*) Aus der, dem Herausg. freundlich für die Annalen mitgetheil¬ 
ten Schrift von Emil Riecke: „über Strafanstalten für jugendliche 
Max-Planck-Institut für 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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