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in unserm Clima bei dem weiblichen Geschlechte wohl schon beginnt.
Ob sich in dieser Hinsicht mehr annehmen läßt, ob insbesondere mit
dem Gutachten des Physikus eine Retardation der Geschlechtsentwickelung -
bei der Jnquisitin indicirt ist, welche in noch näherer
Verbindung mit der Feuerlust stehen würde, wird unten noch näher
geprüft werden, wo bei der Frage über die Zurechnungsfähigkein
der Inquisitin das über ihre Persönlichkeit Ermittelte besser im Zusammenhange -
einen Platz findet.
Gehen wir zu dieser Frage über und stellen wir dieselbe zuvörderst -
allgemein dahin:
Schließt der Brandstiftungstrieb, wo er als einziges Motiv der
That erscheint, die Zurechnung aus?
so giebt unser Strafgesetzbuch, in dem wir natürlich zunächst die
Antwort zu suchen haben, eine wenig bestimmte Lösung.
Es heißt im Art. 124.
„Eine gesetzwidrige Handlung oder Unterlassung, welche der Person -
weder aus dem Grunde eines rechtswidrigen Vorsatzes noch
einer Fahrlässigkeit zugerechnet werden kann, ist unsträflich,"
und dann werden in den Art. 125. und 126. neun Kategorien vor
Personen aufgezählt, die aus diesem Grunde nicht zurechnungsfähig
sind, die jedoch mit den Worten aufgeführt werden:
„Es sind daher ins besondere gegen alle Strafe entschuldigt:
woraus die wichtige Folgerung zu ziehen ist, daß diese neun Kategorien -
nicht exclusiv sein sollen, sondern, daß wenn außer
diesen Fällen der Richter fände, daß
„einer Person die That aus dem Grunde eines rechtswidrigen
Vorsatzes oder einer Fahrlässigkeit nicht angerechnet werden könne,
auch dann auf den Grund des Art. 124. die Straflosigkeit eintreten
müsse, wobei denn aus den in einzelnen Nummern jener neun Fälle
gebrauchten Ausdrücken
unter 2. „den Gebrauch ihres Verstandes völlig verloren
haben,
3, „völlig außer Stande waren, die Folgen ihrer
Handlungen richtig zu beurtheilen,
= 4. „ihren Verstandesgebrauch verloren haben,
9. „nicht bewußt gewesen ist,
wohl doch zu schließen ist, daß nach dem Willen des Gesetzgebers
die bloße Störung der Willensfreiheit die Zurechnung nicht ausschließen -
soll, sondern eine völlige, wenn auch nur temporäre Aufhebung -
derselben eingetreten sein muß.
Vorage
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Max-Planck-Institut für
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