25
zum Grunde liege. Allein die Einwürfe gegen die Henke'sche Ansicht -
haben in ihm selbst *) und in Friedreich **) genügende
Wiederleger gefunden, und wenn es auch vielleicht noch nicht als ganz
aufgeklärt zu betrachten ist, wie eine solche Feuerlust sich des jungen -
Gemüths bemächtigen könne, und durch welches medium die
Geschlechtsentwickelung solche auffallende, auf eine beschränkte
Sphäre sich beziehende Wirkungen äußere, indem der Nachweis
eines Zusammenhangs dieser Organe mit dem Gehirn, welches der
Physikus in dem Gutachten als den entgegengesetzten Pol des
Organismus bezeichnet, immer doch nur auf eine Störung der
Thätigkeit im Allgemeinen, nicht auf eine besondere Krankheit
des Brandstiftens oder der Feuerlust führen würde, daher
immer noch besondere Positionen, die sich auf das Licht und Feuer
beziehen, hinzukommen müssen, woran es denn freilich auch den
Erklärern nicht fehlt ***),
manche auch wohl zu geneigt gewesen -
sind, eine solche Pyromanie anzunehmen, in Fällen, wo
andere Triebfedern zur Erklärung der Thatsachen hinreichten:
läßt sich die Erscheinung doch schwerlich leugnen und wenn auch
die neueren Criminalrechtslehrer als Mittermaier *) und Abega tt)
zur Vorsicht in dieser Beziehung ermahnen, so geben sie doch zu,
daß ein solcher Brandstiftungstrieb in einzelnen Fällen vorkommen -
könne, wie denn auch der vorliegende davon ein Beleg
sein möchte.
Denn daß die Inquisitin nur diesem Brandstiftungstriebe -
folgte, indem sie das Feuer anzulegen beschloß und ihren
Entschluß ausführte, darf man, nach Dem, was über diesen Trieb
sonst ausgemittelt ist, mit Grund annehmen, da
1) wie bemerkt, jeder Schein eines andern Motivs fehlt;
2) die Inquisitin nach dem Inhalt der Acten auch durchaus
nicht an einer allgemeinen Willensunfreiheit leidet oder zur Zeit
der That litt, vermöge deren sie ohne alles besondere Motiv gehandelt -
haben könnte, und
3) sie gerade in dem Alter steht, wo die Geschlechtsentwickelung
*) Zeitschrift für die Staatsarzeneikunde, 14. Ergänzungsheft S. 189 f.
**) Systematisches Handbuch der gerichtlichen Psychologie S. 406. f.
***) Vergl. Friedreich a. a. O. S. 414 f.
*) Note zu Feuerbachs Lehrbuch S. 329.
+) Lehrbuch S. 147.
Voege
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut für
zu Berlin