Metadaten : Systematische Darstellung des im Königreich Westphalen geltenden Napoleonischen Privatrechts (1)

*
Westphalen  und  Fremden  abgeschlossen  wird.
§.  25.
Zweites  Hauptstück:  von  den  Wirkungen  der  eingegangenen -
  Ehe:
Erster  Abschnitt:  persönliche  Wirkungen:
I.  in  Hinsicht  auf  die  Ehegatten  selbst:
A.  im  Allgemeinen.  §.  26.
B.  insonderheit  in  Hinsicht  auf  die  Frau:
1.  fellende  Befugniss  vor  Gericht  zu  stehen. -
  §.  27.
2.  Unfähigkeit  ein  rechtliches  Geschäft  vorzunchmen. ¬
  §.  28.
II.  in  Hinsicht  auf  die  aus  der  Ehe  erzeugten
Kinder:
A.  von  der  rechtmässigen  Kindschaft:
1.  an  und  für  sich.  §.  29.
a.  in  welchen  Fallen  kann  der  Vater  das
Kind  abläugnen?  §.  30.
b.  in  welchen  Fällen  kann  er  es  nicht  abläugnen? ¬
  §.  31.
c.  in  welcher  Zeit  kann  dies  geschehen?
§.  32.
2.  von  dem  Beweise  der  rechtmässigen  Kindschaft. ¬
  §.  33.
B.  von  der  Pflicht  der  Aeltern  und  Kinder
sich  wechselseitig  Alimente  zu  prästiren.
§.  34.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

powered by Goobi viewer