Metadaten : Öconomisch-juristische Grundsätze von der Verwaltung des Domainenwesens in den preußischen Staaten (1)

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hat  man  aber  auch  bloße  Feldziegeleien,  woselbst  das
Streichen  und  Trocknen,  wiewohl  nicht  ohne  Schaden, ¬
  besonders  bei  nassem  Wetter,  unter  freiem  Himmel, =
  und  das  Brennen  entweder  in  Erdgruben  oder
sogenannten  Meilern  geschiehet,  die  von  den  gekrockneten ¬
  Steinen  selbst  zusammengesetzt,  und  wie
die  Kohlenmeiler  mit  Erde  beworfen  werden.
Zur  Winterszeit  muß  nicht  gestrichen  werden,
weil  der  Frost  die  nassen  Steine  zersprengt,  auch
brennt  man  selbst  nicht  gern  im  Winter,  weil  mehr
Brennmaterial  nöthig  ist.
Luft=Steine  (ungebrannte)  sind  nur  zu  inneren, ¬
  der  Witterung  nicht  ausgesetzten  Scheidewänden
vorzüglich  tauglich.  Dauerhafter  sind  die  Lehmpatzen
(mit  Flachsscheben,  klein  gehacktem  Stroh  vermischten
Luftsteine),  und  halten  auch  den  Kalkanputz  besser
an  sich.
Der  mehrere  oder  geringere  Vortheil  bei  einer
Ziegelei  hängt,  nächst  der  Gelegenheit  zum  sichern,  bequemen ¬
  und  reichlichen  Absatz  der  Steine  und  der
Nähe  oder  Wohlfeilheit  des  Brennmaterials  hauptsächlich ¬
  von  der  Rähe  und  Beschaffenheit  der  Erde
ab;  und  darnach  richtet  sich  denn,  so  wie  auch  einigermaaßen ¬
  nach  der  Witterung,  auch  die  Dauer  der
Arbeit,  so  daß  hierüber  keine  allgemeingültige  Sätze
angegeben  werden  können.  Inzwischen  ist  soviel  hiervon ¬
  zu  bemerken,  daß  ein  fleißiger  Mensch  in  einem
Tage  1400—  1500  Mauer=  und  1000—1200  Dachsteine =
  streichen  kann,  und  daß  das  Brennen  in
einem  Mittelofen  von  30000  Stück  48  —  50
            
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