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Erlanger juristische Literatur Michaelis Messe 1780.
n. 3. „Glücklich und scharfsinnig hat der Verfasser sei=
nen Gegenstand bearbeitet. Eine wohlverdaute Bele=
senheit sezte ihn in den Stand, diese Materie in ein
ganz neues Licht zu setzen, und manche irrige Behauptun=
gen Homes im Versuche über den Menschen zu berichtigen.
Wir wünschen viele ähnliche Abhandlungen künftig von
dem Herrn Verfasser zu lesen.
Beyträge zur juristischen Literatur in den preußi¬
schen Staaten 5te Sammlung 363. S. „Eine zwar
kleine, aber mit Geschmacke und Belesenheit geschrie¬
bene Schrift."
Allgemeine deutsche Bibliothek 43ter B. 1. St.
„ Von dieser Abhandlung können wir nicht nur unseren
juristischen Lesern, sondern allen denen, welchen der
Mensch und die Geschichte seiner Sitten wichtig ist, eine
sehr angenehme Unterhaltung versprechen. — Die aus=
gebreitete Belesenheit des Verfassers, welche schon mehr
Verwunderung erreget hat, zeiget sich auch hier in ihrer
vollen Stärke; jedoch auch seine fruchtbare Einbildungs=
kraft, welche einer einmal aufgegriffenen Hypothese wei=
ter anhängt, als ein Leser von kälterer Urtheilskraft ihm
zu folgen im Stande ist. —"
Leipziger neue Zeitungen von gelehrten Sachen
auf das Jahr 1780. n. 57. „ — der Herr Verfasser
zeiget sich als Beobachter, und hat seinen Hauptgedanken
allerdings das Gewand der Neuheit zu geben gewußt
es ist aber nichts, als der ehedem bey den deutschen ge=
wöhnliche Konkubinat, welcher häufig vor der Ehe her=
gieng, und ordentlich bey erfolgter Schwangerschaft in
eine förmliche Ehe verwandelt, bey erfolgter gegenseiti=
ger Kälte oder bemerkten Untauglichkeit aber, zertrennet
wurde. Vornehme ließen sich auf einen unbestimmten
Kon=
Volage ULs
Max-Planck-Institut für
Universitats
DFG
europäische Rechtsgeschichte