Full text: Allgemeine juristische Bibliothek (Bd. 2, H. 1 (1781))

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Erlanger juristische Literatur Michaelis Messe 1780. 
n. 3. „Glücklich und scharfsinnig hat der Verfasser sei= 
nen Gegenstand bearbeitet. Eine wohlverdaute Bele= 
senheit sezte ihn in den Stand, diese Materie in ein 
ganz neues Licht zu setzen, und manche irrige Behauptun= 
gen Homes im Versuche über den Menschen zu berichtigen. 
Wir wünschen viele ähnliche Abhandlungen künftig von 
dem Herrn Verfasser zu lesen. 
Beyträge zur juristischen Literatur in den preußi¬ 
schen Staaten 5te Sammlung 363. S. „Eine zwar 
kleine, aber mit Geschmacke und Belesenheit geschrie¬ 
bene Schrift." 
Allgemeine deutsche Bibliothek 43ter B. 1. St. 
„ Von dieser Abhandlung können wir nicht nur unseren 
juristischen Lesern, sondern allen denen, welchen der 
Mensch und die Geschichte seiner Sitten wichtig ist, eine 
sehr angenehme Unterhaltung versprechen. — Die aus= 
gebreitete Belesenheit des Verfassers, welche schon mehr 
Verwunderung erreget hat, zeiget sich auch hier in ihrer 
vollen Stärke; jedoch auch seine fruchtbare Einbildungs= 
kraft, welche einer einmal aufgegriffenen Hypothese wei= 
ter anhängt, als ein Leser von kälterer Urtheilskraft ihm 
zu folgen im Stande ist. —" 
Leipziger neue Zeitungen von gelehrten Sachen 
auf das Jahr 1780. n. 57. „ — der Herr Verfasser 
zeiget sich als Beobachter, und hat seinen Hauptgedanken 
allerdings das Gewand der Neuheit zu geben gewußt 
es ist aber nichts, als der ehedem bey den deutschen ge= 
wöhnliche Konkubinat, welcher häufig vor der Ehe her= 
gieng, und ordentlich bey erfolgter Schwangerschaft in 
eine förmliche Ehe verwandelt, bey erfolgter gegenseiti= 
ger Kälte oder bemerkten Untauglichkeit aber, zertrennet 
wurde. Vornehme ließen sich auf einen unbestimmten 
Kon= 
Volage ULs 
Max-Planck-Institut für 
Universitats 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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