Full text: Allgemeine juristische Bibliothek (Bd. 2, H. 1 (1781))

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juris est, Authore Joanne Henrico 
Demper Reverendiss. Celsiss. S. R. D. 
Principis Episcopi Bambergensis & Wir- 
ceburgensis, Franciae Orientalis Juris &c. 
Procuratore Fiscali, nec non Supremorum 
hujatum dicasteriorum Advocato Ordi¬ 
nario ut & Notario Apost. & Caesar. im¬ 
matriculato, Wirceburgi die IV, Sep¬ 
tembris Anno MDCCLXXXI. 58. S. 
in 4to. 
Wir machen hier unsern Lesern eine Akademische Ab¬ 
handlung bekannt, welche sich ihres Stoffes und ihrer 
Ausarbeitung wegen von selbsten empfiehlt. Die Ma= 
terie derselben ist wirklich eine der schwersten und nutz= 
lichsten aus dem so vortrefflichen und noch nicht genug 
bearbeiteten Theile der Rechtsgelahrtheit, dem Lehen¬ 
rechte. Vor allen müssen wir unsern Lesern den wahren 
Punkt der hier bearbeiteten Lehensrechtsfrage deutlich 
auseinander setzen. — Der Hr. Verfasser untersucht 
hierin zwo Lehensrechtsfragen. 
l.) Können Vasallen in einer zwischen Jhnen 
über eine Lehensache entstandene Strittigkeit den or= 
dentlichen Lehenhof vorbeygehen, und die Sache den 
von Jhnen gewillkührten Austrägen zur Entscheidung 
überlassen, oder gehört die Sache von Rechtswegen 
nur an den ordentlichen Lehenhof? 
II.) Jst ein Vasall, der sich durch ein von dem 
ordentlichen Lehenhofe über ein ausser dem Hofe (exira 
curtem) gelegenes Lehen gefälltes Urtheil beschwert 
hält 
Volage ULs 
Max-Planck-Institut für 
DFC 
europäische Rechtsgeschichte 
Uet
	        
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