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juris est, Authore Joanne Henrico
Demper Reverendiss. Celsiss. S. R. D.
Principis Episcopi Bambergensis & Wir-
ceburgensis, Franciae Orientalis Juris &c.
Procuratore Fiscali, nec non Supremorum
hujatum dicasteriorum Advocato Ordi¬
nario ut & Notario Apost. & Caesar. im¬
matriculato, Wirceburgi die IV, Sep¬
tembris Anno MDCCLXXXI. 58. S.
in 4to.
Wir machen hier unsern Lesern eine Akademische Ab¬
handlung bekannt, welche sich ihres Stoffes und ihrer
Ausarbeitung wegen von selbsten empfiehlt. Die Ma=
terie derselben ist wirklich eine der schwersten und nutz=
lichsten aus dem so vortrefflichen und noch nicht genug
bearbeiteten Theile der Rechtsgelahrtheit, dem Lehen¬
rechte. Vor allen müssen wir unsern Lesern den wahren
Punkt der hier bearbeiteten Lehensrechtsfrage deutlich
auseinander setzen. — Der Hr. Verfasser untersucht
hierin zwo Lehensrechtsfragen.
l.) Können Vasallen in einer zwischen Jhnen
über eine Lehensache entstandene Strittigkeit den or=
dentlichen Lehenhof vorbeygehen, und die Sache den
von Jhnen gewillkührten Austrägen zur Entscheidung
überlassen, oder gehört die Sache von Rechtswegen
nur an den ordentlichen Lehenhof?
II.) Jst ein Vasall, der sich durch ein von dem
ordentlichen Lehenhofe über ein ausser dem Hofe (exira
curtem) gelegenes Lehen gefälltes Urtheil beschwert
hält
Volage ULs
Max-Planck-Institut für
DFC
europäische Rechtsgeschichte
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