Full text: Allgemeine juristische Bibliothek (Bd. 2, H. 2 (1782))

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der in seiner Kompilation zerstreuten Gesetze näher ken= 
nen zu lernen, um die Verbindlichkeiten derselben auch 
für unsre Zeiten einzusehn, muß man auf die Zeiten ih= 
rer Entstehung zuruckgehen. Wenn wir nun den Ur= 
sprung jener Gesetze, welche den Geistlichen die Kriegs= 
dienste so scharf verbieten, betrachten, so wird man nicht 
leugnen, daß diese auf uns nicht passen. Damals kann= 
te man noch keinen Unterschied unter residirenden und 
nicht residirenden, unter wirklich den Besitz der Präben= 
de geniessenden und nur denselben erwartenden Stifts= 
geistlichen. c) Die Rechtsähnlichkeit (analogia legum) 
bestätiget diese Meinung. Wenn Geistliche, welche Gau= 
kelspiele und andre niedre ihren Stand entehrende Ge= 
werbe treiben, erst nach vorhergegangner dreymaliger 
Ermahnung ihr Beneficium verlieren nach Clement. I. 
de Vita & honest. Cleric. wie sollte ein Minorist, 
wenn er aus edelm Eifer zu seiner und der Seinigen 
Vertheidigung die Waffen ergreift, seiner Pfründe von 
Rechtswegen beraubt werden? d) Wenn Kriegsdien= 
ste mit dem geistlichen Stande sich nicht vereinen lassen, 
wie konnte die Kirche die im zwölften Jahrhundert in 
ihrem Angesichte entstandne Ritterorden zulassen, und 
ihre Gelübde billigen, die Kirche, welche die ihrigen 
vom Blutvergiessen so sehr zurückschreckt. e) Kriegten 
doch im Mittelalter selbst Bischöfe an der Spitze eines 
zahlreichen Korps ihrer untergebnen Geistlichen unter 
den kaiserlichen Truppen. — Nachdem der Hr. Verf. 
seinen Satz so gründlich erwiesen hat, werden nun die 
Gründe der Gegner geprüft und gründlich widerlegt. 
1) Der Sinn Can. 61. dist. 50. wird aus der Kirchen= 
zucht der alten Kirche erkläret. Er sagt so viel: Wenn 
Einer, nachdem er durch verrichtete öffentliche Busse 
Nachlassung seiner Sünden erhalten wieder zum Solda= 
tenstande übergehet, welcher doch mit so vielen Gefahren 
und Reizen zur Sünde, nach dem Glauben der damali= 
gen 
Volage ULs 
Max-Planck-Institut für 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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