Metadaten : Bödiker, Tonio Wilhelm Laurenz Karl Maria: ¬Das Gewerberecht des Deutschen Reichs

Inhaltsverzeichniß.
c.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Prüfung  der  Aerzte,  Zahnärzte, ¬
  Thierärzte  und  Apotheker.  Vom  25.  September  1869
d.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Prüfung  der  Thierärzte.
Vom  27.  März  1878.
1.  Zentralbehörden,  welche  Approbationen  ertheilen.
II.  Vorschriften  über  den  Nachweis  der  Befähigung.
III.  Schluß=  und  Uebergangsbestimmungen.
e.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Prüfung  der  Apotheker,
vom  5.  März  1875,  [nebst  Abänderung  vom  25.  Dezember ¬
  18791.
1.  Zentralbehörden,  welche  Approbationen  ertheilen.
II.  Vorschriften  über  den  Nachweis  der  Befähigung
III.  Schluß-  und  Uebergangsbestimmungen........
f.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Prüfung  der  Apothekergehülfen, ¬
  vom  13.  November  1875,  [nebst  Abänderungen
vom  4.  Februar  und  25.  Dezember  1879,  sowie  Zusatzbestimmungen ¬
  vom  23.  Dezember  1882  und  13.  Januar  18831
Bekanntmachung,  betreffend  die  Entbindung  von  den  im
§.  29  der  Gewerbeordnung  für  den  Norddeutschen  Bund
vorgeschriebenen  ärztlichen  Prüfungen.  Vom  9.  Dezember
1869..
Bundesrathsbeschluß  vom  16.  Oktober  1874,  betreffend  die
Ermächtigung  des  Reichskanzlers  zur  Ertheilung  der  Dispensation ¬
  von  einzelnen  der  in  den  Prüfungsvorschriften  für
Aerzte,  Zahnärzte,  Thierärzte  und  Apotheker  enthaltenen
Zulassungsbedingungen
Bundesrathsbeschluß  vom  2.  Februar  1874,  betreffend  die
gewerbliche  Freizügigkeit  der  Apothekergehülfen..........
Bundesrathsbeschluß  vom  8.  Dezember  1881,  betreffend  die
Bekanntmachung  der  Approbationen
Zu  §.  31:  Prüfung  der  Seeschiffer,  Seesteuexleute  und  Maschinisten
auf  Seedampfschiffen.
a.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Prüfung  der  Seeschiffer  und
Seesteuerleute  auf  deutschen  Kauffahrteischiffen.  Vom
25.  September  1869
b.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Prüfung  der  Maschinisten
auf  Seedampfschiffen.  Vom  30.  Juni  1879
Zu  §.  56d:  Gewerbebetrieb  der  Ausländer  im  Amherziehen  ....
Zu  §.  139a:  Beschäftigung  von  Arbeiterinnen  und  jugendlichen
Arbeitern  in  Walz-  und  Hammerwerken,  Glashütten,  Spinnereien
und  Steinkohlenbergwerken.
a.  Bekanntmachung,
betreffend  die  Beschäftigung  von  Arbeiterinnen ¬
  und  jugendlichen  Arbeitern  in  Walz-  und  Hammerwerken. ¬
  Vom  23.  April  1879
b.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Beschäftigung  von  Arbeiterinnen ¬
  und  jugendlichen  Arbeitern  in  Glashütten.  Vom
23.  April  1879

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