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unter Preussen.
sondern man that sogar gegen Nurnberg noch über¬
dies den zuvorkommenden Schritt, daß der in den
Fränkischen Fürstenthümern dirigirende Königliche
Staats= und Kabinetsminister Freiherr von Har=
denberg am 10 Julius 1792 den Magistrat zu
Nürnberg in einem eigenen Schreiben zu einem
gütlichen Vergleich nicht nur aufforderte, sondern
zugleich den speiellen Vorschlag beifügte, daß die
Stadt das entlegene, ganz vom Königl. Gebiet um=
schlossene Pflegamt Lichtenau, so, wie alle von der
Stadt entfernter situirteUnterthanen und Besizungen
an das Königl. Haus abtreten sollte, um hierdurch
bei Sr. Königl. Maj. die Entschliessung zu bewür=
ken, der Stadt zunächst an ihren Thoren ein ver¬
hältmißmässiges gleichfalls purfteirtes Gebiet mit
Abtretung der darinnen liegenden königlichen Un¬
terthanen und Besizungen einzuräumen. Kaum
läßt es sich denken, daß von dem Magistrat in
Nürnberg hierauf gar keine Antwort erfolgte, und
doch ist es so! Blos gegen die Königl. Kreisge¬
sandtschaft geschah, auf deren wiederholte Auf=¬
forderung, von dem Nürnbergischen Stimmführer
zuweilen die allgemeine Aeusserung, daß man sich
in der Güte zu vergleichen wünsche. — Aber da¬
bei blieb es auch, und so sind nunmehr 4 Jahre
vergeblich hingeflossen, während man Königl. Preus=
sischer Seits von Nüruberg, so wie von den meh¬
resten übrigen Nachbarn mit leeren Vergleichshoff¬
nungen sich getäuscht sehen mußte.
§. 15.
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Max-Planck-Institut für
Phlips Universität
Marburg
europäische Rechtsgeschichte