Full text: Juristisches Magazin für die deutschen Reichsstädte (Bändchen 6 (1797))

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unter Preussen. 
sondern man that sogar gegen Nurnberg noch über¬ 
dies den zuvorkommenden Schritt, daß der in den 
Fränkischen Fürstenthümern dirigirende Königliche 
Staats= und Kabinetsminister Freiherr von Har= 
denberg am 10 Julius 1792 den Magistrat zu 
Nürnberg in einem eigenen Schreiben zu einem 
gütlichen Vergleich nicht nur aufforderte, sondern 
zugleich den speiellen Vorschlag beifügte, daß die 
Stadt das entlegene, ganz vom Königl. Gebiet um= 
schlossene Pflegamt Lichtenau, so, wie alle von der 
Stadt entfernter situirteUnterthanen und Besizungen 
an das Königl. Haus abtreten sollte, um hierdurch 
bei Sr. Königl. Maj. die Entschliessung zu bewür= 
ken, der Stadt zunächst an ihren Thoren ein ver¬ 
hältmißmässiges gleichfalls purfteirtes Gebiet mit 
Abtretung der darinnen liegenden königlichen Un¬ 
terthanen und Besizungen einzuräumen. Kaum 
läßt es sich denken, daß von dem Magistrat in 
Nürnberg hierauf gar keine Antwort erfolgte, und 
doch ist es so! Blos gegen die Königl. Kreisge¬ 
sandtschaft geschah, auf deren wiederholte Auf=¬ 
forderung, von dem Nürnbergischen Stimmführer 
zuweilen die allgemeine Aeusserung, daß man sich 
in der Güte zu vergleichen wünsche. — Aber da¬ 
bei blieb es auch, und so sind nunmehr 4 Jahre 
vergeblich hingeflossen, während man Königl. Preus= 
sischer Seits von Nüruberg, so wie von den meh¬ 
resten übrigen Nachbarn mit leeren Vergleichshoff¬ 
nungen sich getäuscht sehen mußte. 
§. 15. 
u 3 
— 
Max-Planck-Institut für 
Phlips  Universität 
Marburg 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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