Full text: Juristisches Magazin für die deutschen Reichsstädte (Bändchen 6 (1797))

einiger Reichsstädte gegen die Juden. 199 
„lichsten zu seyn, ansehen und ermessen wurde, 
„hiemit alle Freyheiten, so gemeinen Jüden¬ 
„schafft dargegen hett, oder künfftiglich erlangen 
„würde, auffhebend und vernichtend" *). Da 
aber den Juden keine buͤrgerlichen Handthie¬ 
rungen angewiesen oder gestattet wurden, 
so mußten sie entweder todt geschlagen wer¬ 
den, oder die Wucherei mußte fortdauern. 
Bekanntlich ist das Lezte geschehen. — 
Paul von Stetten d. ä. gedenkt dieses 
Memorials auch **). Vermuthlich ist der 
berühmte D. Conrad Peutinger Ver= 
fasser desselben. 
XIII. 
Der Stadt Kaufbeuren Bitte, sie in 
der Reichsanlage zu erleichtern. 
Durchleuchtigister, Großmechtigister kunig gne¬ 
digister herr. und Römischer kayserlicher 
Mt. vnnsers allergnedigsten herrn Im hailigen 
Reiche 
N 4 
*) S. Alle deß Heiligen Römischen Reichs gehaltene 
Reichstäge, Abschiede und Satzungen (Mainz 1660, 
fol.) Seite 256. 
**) Geschichte von Augsburg zu d. J. 
— 
Unive 
Phllipps 
Marburg 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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