einiger Reichsstädte gegen die Juden. 199
„lichsten zu seyn, ansehen und ermessen wurde,
„hiemit alle Freyheiten, so gemeinen Jüden¬
„schafft dargegen hett, oder künfftiglich erlangen
„würde, auffhebend und vernichtend" *). Da
aber den Juden keine buͤrgerlichen Handthie¬
rungen angewiesen oder gestattet wurden,
so mußten sie entweder todt geschlagen wer¬
den, oder die Wucherei mußte fortdauern.
Bekanntlich ist das Lezte geschehen. —
Paul von Stetten d. ä. gedenkt dieses
Memorials auch **). Vermuthlich ist der
berühmte D. Conrad Peutinger Ver=
fasser desselben.
XIII.
Der Stadt Kaufbeuren Bitte, sie in
der Reichsanlage zu erleichtern.
Durchleuchtigister, Großmechtigister kunig gne¬
digister herr. und Römischer kayserlicher
Mt. vnnsers allergnedigsten herrn Im hailigen
Reiche
N 4
*) S. Alle deß Heiligen Römischen Reichs gehaltene
Reichstäge, Abschiede und Satzungen (Mainz 1660,
fol.) Seite 256.
**) Geschichte von Augsburg zu d. J.
—
Unive
Phllipps
Marburg
DFG
europäische Rechtsgeschichte