Full text: Juristisches Magazin für die deutschen Reichsstädte (Bändchen 6 (1797))

Braunschweigischen Truppen. 165 
hung fügte Generallieutenant von Linsingen noch 
bei, „wie im fernern Weigerungsfalle er nicht 
„dafür einstehen könne, daß durch die sodann 
„zu nehmenden Maaßregeln Rath und Bürger¬ 
„schaft sich und ihre Familien unglüklich zu ma¬ 
„chen Gefahr liefen, worauf sodann mehrere 
hundert Kranke allmählig eintrafen, und von den 
Gebäuden, die mit einem Aufwand vieler Tau¬ 
sende errichtet werden mußten, Besiz nahmen. 
Aber Bremen sollte noch mehrern Druk empfin¬ 
den. Am 26 Merz traf ein Ansuchen des Gene= 
rallieutenants Harcourt ein, welches die Einquar¬ 
tierung von fünf Englischen Garde-Bataillons 
in der Stadt und deren Vorstädten begehrte. 
Der Weigerung ungeachtet rükten sämtliche in 
Deutschland befindliche, aus ungefähr 3000 Men= 
schen bestehende Englische Fußgarden mit einer 
zahlreichen Menge Pferde, Munition und Gepäk 
ein, und, einer eigenmächtigen Einquartierung 
vorzubeugen, wurden die Veranstaltungen dazu 
getroffen. Bald darauf kam ohne die mindeste 
Requisition das englische Hauptquartier in Bre¬ 
men an, und überschwemmte die Stadt mit ei¬ 
ner grossen Menge Offiziere nebst ihrem Gefolge. 
Es dauerte 14 Tage, ehe der klagende Buͤrger 
von dieser Last befreit wurde. Auch die Landbe¬ 
wohner Bremischer Dörfer sollten diesen Druk 
empfinden. Zahlreiche Schaaren englischer Regi¬ 
menter und im englischen Solde stehender Korps 
französischer Ausgewanderten kamen mit und ohne 
Requi¬ 
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Max-Planck-institut für 
Universität 
Philipps 
atbung 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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