VIII. Augspurgische
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vorschläge gegen eingeschlichene Misbräuche
machen zu lassen; so sind die Wünsche der Bür¬
gerschaft, der Zwek unsers Berufes, und die Ab=
sichten des Magistrates erfüllet, Eintracht und
Zusammensehen zwischen Obrigkeit und Bürger¬
schaft wieder herzustellen, und dauerhaft zu grün¬
den. Im widrigen Falle, den wir aber von der
Huld und Weisheit einer wohlmeinenden Obrig¬
keit gar nicht vermuthen können, würden wir uns
der traurigen Nothwendigkeit ausgesezt sehen, un¬
sere Stellen, als Ausschüsser des großen Rathes,
in die Hände derjenigen, die uns gewählet haben,
niederzulegen, und nach gegebener Rechenschaft
von unsern fruchtlosen Bemühungen, womit wir
die gehoffte Wohlfahrt des Gemeinwesens nach
den großmüthigen Verheißungen des Hochlöbl.
Magistrats zur allgemeinen Befriedigung einzu¬
leiten bereit waren, der Bürgerschaft zu überlas¬
sen; wie sie ihre enthörten Klagen und Beschwer¬
den allenfalls höhern Orts allergehorsamst vorzu¬
tragen für gut finden möchte.
Wir Ausschüsser leben aber noch der zuver¬
sichtlichen Hoffnung, Hochlöbl. Magistrat werde
sich nicht ungeneigt finden lassen, aus eigener
milder Bewegung Mängeln für die Zukunft ab¬
zuhelfen, die nur gar zu leicht in menschliche Ein=
richtungen durch den allmähligen Lauf der Zeiten
sich einschleichen können, ohne deßhalben auf die
obrigkeitlichen Glieder sammt oder sonders einen
nachtheiligen Vorwurf oder Verantwortlichkeit zu¬
rük=
—
Phlipp.
nbestit
Marburg
DI
europäische Rechtsgeschichte