Inhaltsverzeichnis : Wetzlarische Nebenstunden (Th. 85 (1769))

156  Von  dem  Werth  eines  Rheinischen  rc.
Vnd  gebietten  darauf  allen  und  ieden  Churfürsten,  Fürsten, -
  Geist:  vnd  Weltlichen,  Prälaten,  Grauen,  Freyen,  Herrn,
Rittern,  Knechten,  Landvögten,  Haubtleuthen,  Vitzthumb,
Vögten,  Pflegern,  Verweesern,  Ambtleüthen,  Landrichtern,
Schuldtheissen,  Burgermaistern,  Richtern,  Räthen,  Burgern,
Gemainden  und  sonst  allen  andern  Vnsern  und  deß  Hey:  Römischen -
  Reichs  Vnderthanen  vnd  getrewen,  in  was  würden  standt
oder  weesens  die  seindt,  Ernstlich  vund  vestiglich  mit  diesem
Brieff  und  wollen,  daß  Sie  obgenanten  Hertzog  Adolph  Friederichen -
  Sr.  Ld:  Pflegsohn  Hertzog  Gustaff  Adolph  geuettere
zu  Meckelburg  und  Ihren  L:  Ld:  Regierende  nachkhommen
Hertzogen  zu  Meckelburg  vnd  Fürsten  zu  Schwerin  vund  Ratzeburg -
  bey  dieser  Vuserer  Ihnen  aus  wohl  affectionierten  gnaden
ertheilten  Kay:  Freyheit  abermahligen  extension,  Erweiter:  vnd
erhöhung  geruehiglich  verbleiben  lassen  vnd  hier  wider  nit  thuen
noch  daß  iemandts  anderm  zu  thuen  gestatten,  in  khein  weiß
noch  weege  alß  lieb  einem  Jeden  seye,  Vnser  vnd  deß  Reichs
schwere  vngnadt  vndt  straff,  und  darzu  ein  Pön  nemblich  Ein
hundert  Marckh  Lottiges  Goldts  zu  uermeiden,  die  ein  Jeder,
so  offt  Er  hierwider  thette  Vnns  halb  in  Vunser  vund  des
Reichs  Cammer,  vund  den  andern  halben  theil  mehrgemelten
Vunsern  lieben  Oheimb  und  Fürsten  oder  Ihren  Nachkhommen
Regierenden  Hertzogen  zu  Meckelburg  vund  Fürsten  zu  Schwerin
yndt  Ratzeburg  vnnachleßlichen  zu  bezahlen  verfallen  sein  solle.
Mit  vhrkundt  dieses  Brieffs  besiegelt  mit  Vunserm  Kayserlichen -
  anhangenden  Jnsiegel.
Der  Geben  ist  in  Vnserer  Statt  Wien  den  Acht  und  zwaintzigsten -
  Tag  deß  Monaths  Octobris,  nach  Christi  Vunsers  lieben
Herrn  vndt  einigen  Seeligmachers  gnadenreichen  Geburtt,  im
Sechzehenhundert  Ein  vnd  fünffzigsten  Vnserer  Reiche  des  Röm.
im  Fünffzehenden,  deß  Hungarischen  im  Sechs  und  zwaintzigsten,
unndt  des  Böhaimbischen  im  Vier  vund  zweintzigsten  Jahren.
Ferdinandt.
Vt.  Ferdinandt  graff  Khurtz.
Ad  mandatum  Sac:ae  Caes:ae  Majestatis  proprium.
Wilhelmb  Schröder.
Daß  diese  Abschrift  von  dem  im  Herzoglich=Mecklenburg=Schwerinischen -
  haupt  und  geheimen  Archiv  aufbehaltenen,  auf
Pergamen  geschriebenen  und  mit  dem  Römisch=Kaiserl.  an  einer
goldenen  Schnur  hangenden  Siegel  versehenen,  dem  Herzoglich=Mercklenburgischen -
  Hause  unterm  28ten  Octobr.  1651.  ertheilten
wahren  original-Privilegio  de  non  Appellando  genommen  und
damit  vollig  harmonire,  solches  haben  wir,  der  uns  obliegenden
Pflicht  gemäß,  hierdurch  bezeugen  wollen.
Collat.  Schwerin  den  11ten  Aug.  Anno  1768.
Johann  Jeremias  Kahlen.
Carl  Friedrich  Evers.
Secretarius  m.m.
kt.  Consil.  Aul.  &  Archiv.  intim.  m.m.
(L.S.)
(L.S.)
Ende  des  Fünf  und  Achtzigsten  Theils.
Max-Planck-Institut  für
            
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