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XVIII. Dieterich Reinking.
Schriften soll die Geschichte desselben nicht vergessen
werden.
Reinking bestieg jedoch den academischen Lehrstuhl
nicht oft. Der Landgraf Ludwig der V. von Hessendarm=
stadt ernennte ihn bereits 1617 zum Beysitzer des Revi=
sionsgerichts, und außerordentlichen, auch im folgenden
Jahre zum ordentlichen Rathe bey der Justitzcanzley zu
Giessen. Mittlerweile gewann er das Vertrauen dieses
Prinzen so merklich, daß er ihn kurz darauf an seinen
Staatsangelegenheiten Antheil nehmen lies. Er mußte
denselben 1623 zum Reichstage nach Regensburg beglei=
ten, und 1623 der schweren Marburgischen Erbfolge we=
gen eine Reise an den Römischkayserlichen Hof thun.
Eben dieß geschah 1624 zum zweyten male, und der
Ausgang des ihm anbefohlnen Geschäftes war glücklich.
Seit dem letzten Jahre diente er zugleich, mit guter Zu¬
friedenheit seines Herrn, dem Erzbischofe zu Bremen,
Johann Friedrich, einem gebohrnen Holsteinischen Her=
zoge, welcher sich im Herbste beym Schwalbacher Brun¬
nen aufhielt, bis an dessen 1634 erfolgten Tod, als Rath
vom Hause aus, sonderlich in Cammergerichts=Proces=
sen. Der Landgraf Ludwig ertheilte ihm alsdann die
Ehrenstelle eines Vicecanzlers des Ober=Fürstenthüm= | |
Hessen bey der Marburgischen Regierung; Georg der II.
aber, Ludwigs Nachfolger, schickte ihn zwey Jahre dar=
auf als Abgesandten an den Kayser Ferdinand den II.
nach Prag, welcher ihn zum Comes Palatinus machte,
und dadurch die gnädigsten Gesinnungen an den Tag
legte. Die Sache betraf damals den Vergleich üͤber die
streitige Succession, dessen Bestätigung er vom Kayser,
und hiernächst für den neuen Darmstädtischen Landgra=
fen die Reichslehen erhielt. Auf der Rückreise im Jah=
re 1628 hatte er das Unglück, von Räubern überfallen
zu werden, die ihn ausplünderten. Um eben diese Zeit
war es auch, daß ihm der Pfalzgraf, August, von
Sulz=
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Vorlage:
Max-Planck-Institut für
DFG
europäische Rechtsgeschichte