VII.
Heinrich Bocer.
Anter den Lesern dieser Blätter sind doch wohl ver¬
schiedene, welchen die Nachricht von einem zu sei¬
ner Zeit beruͤhmten Rechtsgelehrten, nicht ganz unange¬
nehm seyn wird, so kurz sie auch ist.
Helnrich Bocer kam zu Salzkotten, einem Stadt¬
gen im Hochstifte Paderborn, nach dem Tode des Vaters,
Georg Bocers, vermuthlich eines dasigen Buͤrgers,
am 6. Januar 1561. zur Welt. Außer der kleinen
Schule seines Geburtsocts, machten ihn großere zu Pa¬
derborn, Lippstadt, Hameln und Lüneburg, wo 1575.
Alb. Lonicer und Lucas Loßius seine Lehrer waren,
mit dem ersten Unterrichte in den noͤthigsten Sprachen
und Wissenschaften bekannt, ohne welche die akademi¬
sche Bemühungen niemals einen glücklichen Ausgang
hoffen lassen. Die Pest graßirte 1577. stark in den
dortigen Gegenden, und eben dadurch ward er bewogen,
seine Sicherheit auf der heßischen Universität Marburg
zu suchen. Er reisete im Oktober desselben Jahres da¬
hin, und studirte die Rechte unter der Anfuͤhrung Va¬
lent. Forsters, Regner Sixtius, Herm. Lersners
und Nicol. Vigels. Von da zog ihn der ausgebreitete
Beyfall Joh. Borcholtens nach Helmstädt, wo er
auch anfieng, selbst Privatunterricht zu ertheilen. Er
war ferner einige Zeit zu Heidelberg und Strasburg, da¬
mit er seine juristischen Kenntnisse vermehren möchte;
zuletzt aber beschloß er den langen akademischen Lauf zu
Tübingen. Diese hohe Schule, welche er 1584. zu Ostern
D
betrat,
Vorlage
Max-Planck-Institut für
europäische Rechtsgeschichte