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Peter. Faber.
125. im Bande II. meiner Beyträge zur juristi¬
schen Biographie.
Einige haben ihm auch Commentarios in Ciceronis
Academica zueignen wollen. Allein Davisius bemerkt
in seiner Edition dieses Buchs, er sey nicht der Verfas¬
ser
sondern vielmehr ein anderer Peter Faber, Pro¬
fessor der hebräischen Sprache zu Rochelle, welcher da¬
her im Vornamen mit ihm verwechselt worden sey.
Denis Simon nouvelle Biblioth, historique et chronologi¬
que des Auteurs de Droit, Tome I. p. 129. aber, wie
sonst, also auch hier sehr mager. Sammartbani Elo¬
gia Gallorum lib. V. cap. 5. Thuanus Histor. lib
XCV. p. m. 635. Taisand Vies des plus celèbres Ictes
p. 183. der Ausgabe vom Jahre 1721. Beyde sind
ebenfalls nicht hinlänglich, und der sogenannte Clar=
mund in den Lebensbeschreibungen Hauptgelehrter
Manner, Th. VI. S. 146--149. handelt von Fabers
Schriften ohne Critik, und fehlerhaft. Heumann in
den Noten zu Sammarthans Elogiis S. 261. berich=
tet zwar auf den Glauben eines andern, daß Nicol.
Orlandini das Leben dieses Rechtsgelehrten besonders
geschrieben habe. Allein der gute Mann ist verführt
worden Orlandini, dessen Buch zu Lion 1617. und
zu Dillenburg 1647. in 8. ans Licht trat, ertheilt
nicht von Fabern, dem Rechtsgelehrten, sondern von
einem der ersten Jesuiten, gleichen Vornamens, Nach
richt.
VII. Hein=
Vorlage:
Max-Planck-Institut für
DFG
europäische Rechtsgeschichte