Full text: Beyträge zur juristischen Biographie, oder genauere litterärische und critische Nachrichten von dem Leben und den Schriften verstorbener Rechtsgelehrten auch Staatsmänner, welche sich in Europa berühmt gemacht haben (Bd. 6, St. 1 (1780))

XI. Scipio Gentilis. 
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cius gar nicht gedacht hätte. Er that es, und Jeder 
war damit zufrieden, außer dem Pacius, welcher 
drohete, den Senat selbst zu belangen, wenn dieser die 
Schuldigen wuͤrde entwischen lassen. Gentilis und 
Chambut sollten nun Buͤrgen schaffen, daß sie aus der 
Stadt keinen Fuß setzen wollten. Sie schüͤtzten aber die 
Unmöglichkeit vor, weil sie Fremde wären; es blieb da¬ 
her beym bloßen Versprechen. Den 6 März confiscirte 
der Rektor, Heinr. Smetius, das Epos durch einen 
offentlichen Anschlag, und den 12 darauf zeigte Pacius 
klagend an, Gentil und Chambut waͤren doch ausge¬ 
treten. Er protestirte gegen die von ihnen bestellten An- 
wälde, und ersuchte den Senat um ein Zeugniß, daß 
beyde aus ihrem Arreste fortgelaufen wären. Dem 
Pacius, der so lebhaft den Ton gab, ward dabey ange¬ 
rathen, nicht zu hitzig zu seyn, und mehr die Ehre der 
Universität, als die seinige, zu bedenken. 
Unterdessen wies man die Anwälde mit dem 
Bedeuten ab, daß es eine Criminalsache waͤre, welche 
ihre Principalen betraͤfe. Es wurde ihnen nur vergoͤnnt, 
die Abwesenheit derselben zu rechtfertigen. Dies ge¬ 
schah zwar; sie erhielten jedoch den Bescheid, daß die 
Partheyen oͤffentlich citirt werden sollten, wenn sie sich 
innerhalb vier Tagen nicht stellen würden. Den 19 
März las man Gentils Appellation an den Churfür- 
sten vor, worinn er auch meldete, man koͤnne ihn zu 
Basel finden. Daselbst gelangte er erst am 16 April 
1589. zum juristischen Doktorate, nicht, wie Andere 
sagen, vorher, ehe er sich nach Heidelberg wendete. 
Die Appellation ward angenommen, und Pacius erin¬ 
nert, die vorgebrachten Gruͤnde schriftlich zu widerlegen. 
Dieser drang darauf, der akademische Senat moͤchte 
nach Basel und Wittenberg schreiben, damit weder 
Gentilis, noch Chambut, zu offentlichen Ehrenaͤmtern 
beför= 
K 3 
Vorlage: 
Max-Planck-Institut für 
DFG 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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