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Johann Limnäus.
Professor in privat Vorlesungen versichert worden, -
daß Limnäus fast alles Gute aus den bekannten -
8 Bänden der Baselschen juristischen
Dissertationen abgeschrieben, und doch nicht immer -
die Stellen angezeigt habe. Da diese Beschuldigung -
aber viel zu ungewiß ist, daß man sie
ohne Beweis glauben koͤnnte: so mag ich ihr vors
erste nicht beytreten, bis ich vielleicht eine beqvehme -
Gelegenheit bekomme, den Grund oder
die Unwahrheit derselben zu entdecken. Denn
jetzo muß ich mit meiner Zeit sehr haushälterisch
umgehen.
4) Dissertatio apologetica de statu Imperii Rom.
Germanici, Onolsbaci 1643. in 4. 11½/2 Bogen.
Limnäus war im Staatsrechte, Buch I. Cap.
10. bey der Lehre von der Majestät, und der daraus
fliessenden monarchischen Form des Deutschen
Reichs anderer Meinung, als Reinkingk, welcher
die Monarchie verfochten hatte. Deswegen wurde
Wilh. Witzendorff sein Gegner, ein Licentiat
der Theologie, und Superintendent in Bardowick,
endlich aber Erzpriester zu Rastenburg in Preussen. -
Er schrieb zu Königsberg, wo er ein Paar
Jahre die Lehrstelle der practischen Philosophie
bekleidete, und Vorlesungen uͤber die Politic und
das Staatsrecht hielt, drey kurze Dissertationen
de status et administrationis Imperii Romani
forma hodierna, die er 1642. in 4. zu Lüneburg
wieder auflegen lies. Limnaͤus stellte nun seine
Antwort darauf ans Licht, und fuͤgte zugleich die
Witzendorffische Widerlegung bey. Die Urtheile
der Gelehrten sind aber gar nicht auf seiner Seite,
vielmehr die meisten Leser der Apologie bald uͤberzeigt -
worden, daß er sich zuweilen, an statt unum¬K -
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stößli=Vortag -
Staatsbibliothel
Max-Planck-Institut für
zu Berlin