VIII. Werner Theodor Martini.
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Pfalz, Carl Ludewig, verstattete ihm nicht nur die gnä¬
digste Audienz, sondern auch die Freyheit, Privatunter-
richt in den Rechten zu ertheilen, und so oft, als er woll¬
te, am Hofe zu erscheinen. Er blieb allda bis gegen den
Julius 1658, zu welcher Zeit er mit seinem Baron nach
Frankfurt am Mayn reisete, um den Solennitäten der
damaligen Kayserwahl beyzuwohnen.
Im folgenden Jahre erhielt er erst zu Jena den Do¬
ctortitel, und suchte nun in Dresden den Weg zu einem
academischen Amte. Er hatte das Glück, sich am dorti¬
gen Hofe bald große Gönner zu erwerben, durch deren
Unterstützung er 1662 zu Wittenberg ein juristisches Pro=
fessorat mit der Beysitzerstelle im Hofgerichte, im Schöp¬
penstuhle und der Facustaͤt davon trug. Vermuthlich hat
auch die im October desselben Jahres vollzogene Heyrath
mit der Tochter des Chursächsischen Oberhofpredigers,
Jacob Wellers, ihre gute Wirkung gehabt, daß ihm
nicht lange hernach mehr Vortheile zuflossen, die aus an¬
dern ehrenvollen Bedienungen entsprangen. Denn in¬
nerhalb vier Jahren wurde er noch ein Mitglied des Con¬
sistorii zu Wittenberg, Appellationsrath zu Dresden, und
Assessor im Niederlausitzer Landgerichte. Allein nach ei¬
nem so sehr geschäͤftigen und gemeinnuͤtzigen Leben starb er
bereits am 10 März des Jahrs 1685. Unter eilf Kin=
dern, die er mit seiner Wellerin gezeugt hatte, und die
zum Theil vor ihm in die Ewigkeit giengen, hinterließ
er einen Sohn gleichen Vornamens, einen jungen Rechts¬
gelehrten, dessen ausnehmende Geschicklichkeit und edelste
Eigenschaften sein Alter weit uͤberstiegen, und dem Staa¬
te die wichtigsten Dienste versprachen. Ein fruͤhzeitiger
Tod aber vereitelte im Jahr 1698 alle Hoffnung. Jo=
hann Heinr. Berger hat von ihm und dem Vater, des-
sen Nachfolger er zu Wittenberg wurde, ein reizendes
Gemählde geliefert. Diesen besonders fügt er den vor¬
E
züglichster
Vorlage:
Max-Planck-Institut für
DFC
europäische Rechtsgeschich