VII. Johann Jacob Wissenbach. 71
vatum, omnibus tamen obseruandum, deprehendo.
Ich bedaure nur, daß ihn der Tod an volliger Aus¬
fuͤhrung seines Vorsatzes gehindert hat. Eben dieses
ist die Ursache, warum die Justinianischen Novellen,
und die Longobardischen Lehrbuͤcher, die er eben so vor¬
tragen wollte, von ihm nicht geliefert werden konnten.
Seine Absicht, Decisiones Summae Frisiorum Cu-
riae, nach des van Sande Beyspiele, zu sammlen und
zu erlaͤutern, wuͤrde keinen Beyfall erlangt haben, wenn
er sie auch erreicht haͤtte. Mit dergleichen Sachen war
er nicht bekannt genug, wie Huber in der Vorrede zu
den Praelectionibus ad Pandectas mit guten Grunden be-
weiset.
Virici Huberi Dedicatio, Wijenbachit Disputat. ad Instit.
Imperialia A. 1666. praemissa. Vriemoet Athenae Fri¬
siacae p. 363-372. Wilb. Cupo auf ihn gehaltene Lei=
chencede scheint nicht gedruckt worden zu seyn.
VIII.
Werner Theodor Martini.
Vielleicht fehlt es nicht an Lesern, welchen meine Wahl
mißsällt, wenn sie hier einen Mann finden, der vor
hundert Jahren bekannter war, als zu unsern Zeiten.
Allein völlig überzeugt, daß er nicht zur Bibliothek der
elenden Seribenten gehoͤre, hoffe ich doch, es werde die
folgende Nachricht von ihm wenigstens einigen Liebhabern
der juristischen Litteratur keine unnüͤtze Beschäftigung zu
seyn scheinen.
Martini, ein Sohn des Bürgermeisters zu Salz¬
wedel, Joh. Martens, welchen väterlichen Namen er,
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einer
Volage.
Max-Planck-Institut für
DFC
europäische Rechtsgeschichte