Full text: Beyträge zur juristischen Biographie, oder genauere litterärische und critische Nachrichten von dem Leben und den Schriften verstorbener Rechtsgelehrten auch Staatsmänner, welche sich in Europa berühmt gemacht haben (Bd. 5, St. 1 (1779))

VI. Anton Dadin Alteserra. 
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die zwote Auflage desselben besorgte, nahm er sie weg, 
und ersetzte den Abgang mit einem rechtlichen Beden¬ 
ken. Die erste Vorlesung ist gerichtet ad Cap. consti¬ 
tutus 9. de in integr. restit. die zwvote ad Cap. nisi 
essent 21. de praebend. die dritte ad L. 3. C. de col- 
lat. die vierte ad Cap. 2. de clandest. despons. die 
fünfte ad Cap. quaesitum de rer. permut. und die 
sechste ad L. vlt. D. de hered. instit. 
13) Eclesiasticae iurisdictionis Vindiciae aduersus Ca¬ 
roli Fevreti et aliorum Tractatus de abusu, Paris. et 
Aureliae 1703. oder schon 1702. in Medianquart auf 
3 Alph. Bey einigen Exemplaren steht auch das Jahr 
1707. Es scheint aber damals wohl noch kein neuer 
Abdruck erfolgt zu seyn. Mit mehr Gewißheit ist ein 
solcher vom Jahre 1736 anzugeben, als in welchem 
diese Schrift nebst des Fevret Traité de l'Abus zu 
Lion in Folio hervortrat, und zwar nicht ohne Vorzüge 
gegen die erste Edition. Man sehe die Leipz. Zeit. 
von gel. Sachen 1737. S. 187. Der Verfasser. 
welcher schon 1670 fertig geworden war, führte die 
Feder auf Antrieb der Vornehmsten unter der Franzö¬ 
sischen Geistlichkeit; allein es wurde seine Deduction 
erst lange nach seinem Tode gemein gemacht. So ge¬ 
lehrt er auch aus päbstlichen Grundsätzen den Gegner 
widerlegt, welcher die Jurisdiction des geistlichen 
Standes anzufechten suchte: so treibt er doch die Sa¬ 
che zu weit, und ist oft mehr historisch, als des 
Gerichtsgebrauchs in seinem Vaterlande eingedenk. 
Deswegen hat ein Ungenannter mancherley Erin¬ 
nerungen nach der Vorrede, auf sechs gespalte¬ 
nen Seiten hinzugefügt. Eine weitläuftige Recen¬ 
sion stehet in den Lateinischen Actis Eruditor. 1703. 
S. 521. 
Unge= 
Max-Planck-Institut für 
FG 
europäische Rechtsgeschichte
	        
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