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XI.
Gabriel Schweder.
(Schon seit dem vierzehenden Jahrhunderte ward die
adeliche Familie der Schweder in Schottland un¬
ter die ansehnlichsten des Landes gerechnet. Bey den
fürchterlichen Kriegsunruhen mußten sie die Flucht er¬
greifen, da sie sich denn theils in den Niederlanden, theils
in Daͤnnemark und Pommern niederliessen. Die Pom¬
merschen Schweder lebten meistens zu Toͤslin, und be¬
kleideten Ehrenaͤmter beym Magistrate. Von dreyhun¬
dert Jahren her waren sie entweder Buͤrgermeister oder
Rathsverwandte; sie mußten aber wegen des Mangels
hinlänglicher Mittel in den folgenden Zeiten ihren alten
Adel verbergen.
Aus diesem Geschlechte stammte nun Gabriel
Schweder ab, dessen Geburt zu Cöslin 1648 am 18
May erfolgte. Die Studien trieb er erstlich auf dem
Coburgischen Gymnasio. Alsdann besuchte er die Univer¬
sität Jena, und im Jahre 1668 die Tübingische, wo
ihm, nach ruͤhmlichst erlangten Kenntnissen, die einen
gründlichen Juristen bilden, anfangs die Hofgerichts¬
advocatur, 1674 aber an seinem Hochzeittage die höchste
Wüͤrde der Rechtsgelehrsamkeit ertheilt ward. Er kam
darauf 1677 als Herzoglich=Würtembergischer Rath und
Beysitzer ins gedachte Hofgericht, auch 1681 bey der Uni=
versitäͤt zum ordentlichen Lehramte des Staats- und Lehn¬
rechts. Die academische Schrift vom Rechte des Kay¬
sers und Deutschen Reichs an das Herzogthum Mayland
nahm der Wienerische Hof so wohl auf, daß er deswe¬
gen 1703 das Diplom eines Comes Palatinus erhielt.
Am
Vorlage:
Max-Planck-Institut für
DFG
europäische Rechtsgeschichte
nster