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X.
Friedrich Brummer.
Ein angesehener Kaufmann zu Leipzig, Michael
Brummer, war der Vater dieses fruͤhzeitigen Ge¬
lehrten, welcher allda im Februar 1642 gebohren wurde.
Der Magister, Thomas Friedrich Zobel, ein gar ge=
schickter Privatlehrer, führte ihn zu den philologischen An¬
fangsgründen sorgfältigst an; Thomas Reinesius aber
welcher den Rest des Lebens in Leipzig zubrachte, über¬
nahm, aus besonderer Liebe gegen ihn, die allgemeine
Aufsicht über seine Studien, und trug das Meiste dazu
bey, daß der Begierde dieses so hoffnungsvollen Jüng¬
lings nach einer gründlichen Gelehrsamkeit immer neue
Nahrung gegeben werden möchte.
Er war gesonnen, die gewöͤhnlichen Universitätsbe¬
schäftigungen 1660 zu Wittenberg anzufangen. Allein
dieser Entschluß ward bald geändert, und statt Witten=
ber gJena gewählt. Von dannen gieng er auf die Leipzi¬
ger hohe Schule, wo er sich die Erlernung der Rechts¬
wissenschaft weiter angelegen seyn ließ. Alsdann that
Brummer im September des Jahrs 1666 eine gelehrte
Reise durch einen Theil Deutschlands und der Niederlan¬
de nach Frankreich. Am längsten blieb er zu Paris,
und verfertigte eben daselbst sein Hauptwerk, den Commen¬
tar über das Cincische Gesetz, wie er in der Zuschrift an
den Minister Colbert meldet. Da er aber auch die Ita¬
liänischen Staaten kennen zu lernen wünschte, und be¬
reits auf dem Wege war, betraf ihn das Unglück, daß er
am 3 December 1668 im Flusse l'Alberine bey Lion er=
saufen mußte.
Dieser
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Vorlage:
Max-Planck-Institut für
DFG
europäische Rechtsgeschichte