Allgemeiner Jnnhalt.
Schlusses Bericht vom Kayserlichen und
Reichs=Cammer=Gericht abzufordern?
in Verfolg des zweyten Capitels im fuͤnf¬
zehenden Theil.
Das eilfte Capitel.
Rechtliches Bedencken uͤber die Reichs¬
kundige Zwingenbergische Vergleichs und
Verkauffs=Sache.
Das zwölffte Capitel.
Zedt=
Anzeige und kurtzer Auszug der in
wizischen Angelegenheit bis anherr
zum
Vorschein gekommenen Schrifften.
Das dreyzehende Capitel.
Von den Ansprüchen des Hochfuͤrstli¬
chen Hauses Hessen=Darmstadt das Her=
zogthum Brabant betreffend, in Verfolg
des vierdten Capitels im fuͤnfze¬
henden Theil.
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SELE¬
Max-Planck-Institut für
DFG
europäische Rechtsgeschichte