Volltext : Archiv für das Handelsrecht (Bd. 2 = H. 1/4 (1820))

Rechtliche  Wirkungen  fremder  Dispachen.  169
setzen,  nachgelassen,  auch  die  Sache  schon  auf  das  Gutachten -
  des  Dispacheurs  gestellt  habe,  eigentlich  den  Beschwerden -
  der  Gegner  schon  die  Rechtskraft  entgegen
stehe.  —  Die  gegnerische  Behauptung  betreffend,  daß
das  Schiff  entweder  in  der  Police  zu  niedrig  taxirt,  oder
die  Taxation  zu  Neapel  zu  hoch  sei,  bemerkten  sie,  daß
die  Versicherer  sich  der  Taxe  unterworfen  hätten,  daß
ferner  eine  betrügliche  Verheimlichung  nicht  Statt  finde,
daß  das,  was  von  den  Versicherern  gefodert  werde,
die  Taxe  ja  nicht  übersteige,  und  daß  endlich  die  ganze
Behauptung  nicht  wahr  sei,  da  dabei  nicht  der  Unterschied -
  der  Preise,  zumal  föhrner  Schiffe  in  Neapel  und
den  Ostseeländern,  berücksichtigt  sei.  —  Zur  Beseitigung
des  auf  den  Plan  der  fünften  Assecuranz-Compagnie
gestützten  Verlangens  der  Gegner,  die  Taxation  am
Bestimmungsorte  der  Berechnung  der  partikulären  Havarie -
  zum  Grunde  zu  legen,  führten  die  Appellaten  ausser
einigen  andern  Gründen  noch  an,  daß  das  Wort  Taration -
  in  dem  Plan  wahrscheinlich  von  der  Taxation
des  Schadens  zu  nehmen  sei.  —  Endlich  suchten  sie
aus  dem  vorsichtigen  zu  Egvog  von  dem  Schiffer  beobachteten -
  Betragen  bei  der  Schätzung  des  Schadens  und
Bestimmung  der  Reparatur  jeden  Verdacht,  daß  stat
eines  schadhaften  Schiffes  ein  gutes  gebauet  sei,  zu  widerlegen. -

Das  Obergericht  bestätigte  unterm  13.  Juni  1817
das  handetsgerichtliche  Erkenntniß  vom  27.  Mai  in  der
Hauptsache,  wobei  es  bios  in  Hinsicht  eines  Nebenpunktes -
  zum  Vortheil  zweier  Mitbeklagten,  die  nach  dem
Plan  der  fünften  Assecuranz:  Compagnie  gezeichnet  hatten,
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Max-Planck-Institut  für
europäische
            
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