Rechtliche Wirkungen fremder Dispachen. 169
setzen, nachgelassen, auch die Sache schon auf das Gutachten -
des Dispacheurs gestellt habe, eigentlich den Beschwerden -
der Gegner schon die Rechtskraft entgegen
stehe. — Die gegnerische Behauptung betreffend, daß
das Schiff entweder in der Police zu niedrig taxirt, oder
die Taxation zu Neapel zu hoch sei, bemerkten sie, daß
die Versicherer sich der Taxe unterworfen hätten, daß
ferner eine betrügliche Verheimlichung nicht Statt finde,
daß das, was von den Versicherern gefodert werde,
die Taxe ja nicht übersteige, und daß endlich die ganze
Behauptung nicht wahr sei, da dabei nicht der Unterschied -
der Preise, zumal föhrner Schiffe in Neapel und
den Ostseeländern, berücksichtigt sei. — Zur Beseitigung
des auf den Plan der fünften Assecuranz-Compagnie
gestützten Verlangens der Gegner, die Taxation am
Bestimmungsorte der Berechnung der partikulären Havarie -
zum Grunde zu legen, führten die Appellaten ausser
einigen andern Gründen noch an, daß das Wort Taration -
in dem Plan wahrscheinlich von der Taxation
des Schadens zu nehmen sei. — Endlich suchten sie
aus dem vorsichtigen zu Egvog von dem Schiffer beobachteten -
Betragen bei der Schätzung des Schadens und
Bestimmung der Reparatur jeden Verdacht, daß stat
eines schadhaften Schiffes ein gutes gebauet sei, zu widerlegen. -
Das Obergericht bestätigte unterm 13. Juni 1817
das handetsgerichtliche Erkenntniß vom 27. Mai in der
Hauptsache, wobei es bios in Hinsicht eines Nebenpunktes -
zum Vortheil zweier Mitbeklagten, die nach dem
Plan der fünften Assecuranz: Compagnie gezeichnet hatten,
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Max-Planck-Institut für
europäische