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ser Zeit den sämmtlichen Mitgliedern die Pflicht oblie¬
gen, jeder für sich, die Sache nochmals reiflich zu er¬
wägen, auch nöthigenfalls sich durch eigene Einsicht der
Acten noch genauer zu informiren.
In dem zu Fassung eines Beschlusses bestimmten
Termine würde es nun zwar eines neuen Vortrags der
Sache nicht bedürfen; da aber wol zu erwarten ist, daß
manches Mitglied zu Unterstützung seiner und Wider¬
legung der gegenseitigen Meinung, entweder neue
Gründe anführen, oder wenigstens die vorigen lichtvol¬
ler darstellen zu können glaubt: so würde jeder, welcher
gehört zu werden wünscht, zum Vortrage einer solchen
Darstellung zu lassen, sodann aber, nach zuvor noch¬
mals reiflich erwogener Sache, zum Votiren zu schrei¬
ten seyn.
Wenn durch dies Mittel die eingetreten gewesene
Parität nicht gehoben werden sollte: so würde ich die
Ansetzung eines Termins zur Güte anrathen; worin den
Parteien, daß das Kollegium oder der Senat in paria
gegangen sey, eröffnet, zugleich die hauptsächlichsten für
und wider die Sache streitenden Gründe, von dem Re¬
ferenten in fruchtbarer Kürze zu Protokoll gegeben, und
mit zweckmäßigen Vorschlägen zur Güte geschlossen
würde. Hat der Referent nur einigermaßen die Gabe
einer lichtvollen Darstellung: so muß er, nach so reiflich
von allen Seiten erwogener Sache, im Stande seyn,
die darin liegenden Schwierigkeiten den Parteien und
ihren Anwälden so anschaulich zu machen, daß billigen,
der Sache angemessenen Vorschlägen, nur hoher Grad
von Eigensinn und Rechthaberei das Gehör versagen
kann.
Sollte inzwischen wider Erwarten ein solcher Fall
eintreten: so müssen, wenn das Gericht nur aus ei¬
—
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