Plenarberathschlag. über andere Gegenstände re. 183
die Hände mitbieten, ihre Gärten, Aecker und
Wiesen den dazu von E. E. Magistrate und
löbl. Bürgerschaft Deputirten und dem Ge= | |
meter öfnen, zu der Messung derselben hilf=
reiche Hand leisten, die Grenze ihrer Ländereien
nach Theilungsbriefen, Looszetteln oder Kauf=
briefen, so wie auch die etwa darauf haften=
den Grundzinsen und Zehenten, und wohin
solche verabreicht werden, oder ob solche von
einem oder dem andern befreit, richtig an¬
auch oben bemeldte geringe Abgabe unweigerlich
abgeben sollen. Hleruͤber rc.
Beylage Num. 5.
Conclusum Pleni vom 27. Sept. 1788 auf vorste=
hende Vorstellung.
Dieses Kaiserl. Kammergerichts Kanzley¬
verwaltern Hoscher wäre aufzutragen, in der
Kanzlei öffentlich zu publiciren:
„Wie man ex parte Collegii cameralis
für billig und nüͤtzlich erachte, daß die Ka¬
meralpersonen, welche in hiesig=staͤdtischem
Gebiete außer der Stadt geschlossene und | |
offene Gärten, Aecker und Wiesen besitzen, | |
und zur Errichtung eines so nöthigen Feld=
Flur= und Lagerbuchs den geringen Beitrag
von 8 und resp. 16 Kr. per Morgen leisten,
und, um die des Endes erfoderliche Me= | |
suns
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