Full text: Jahrbücher des Kaiserlichen Reichskammergerichts (Jg. 1788 = Bd. 1, Th. 1 (1789))

Plenarberathschlag. über andere Gegenstände re. 183 
die Hände mitbieten, ihre Gärten, Aecker und 
Wiesen den dazu von E. E. Magistrate und 
löbl. Bürgerschaft Deputirten und dem Ge= | | 
meter öfnen, zu der Messung derselben hilf= 
reiche Hand leisten, die Grenze ihrer Ländereien 
nach Theilungsbriefen, Looszetteln oder Kauf= 
briefen, so wie auch die etwa darauf haften= 
den Grundzinsen und Zehenten, und wohin 
solche verabreicht werden, oder ob solche von 
einem oder dem andern befreit, richtig an¬ 
auch oben bemeldte geringe Abgabe unweigerlich 
abgeben sollen. Hleruͤber rc. 
Beylage Num. 5. 
Conclusum Pleni vom 27. Sept. 1788 auf vorste= 
hende Vorstellung. 
Dieses Kaiserl. Kammergerichts Kanzley¬ 
verwaltern Hoscher wäre aufzutragen, in der 
Kanzlei öffentlich zu publiciren: 
„Wie man ex parte Collegii cameralis 
für billig und nüͤtzlich erachte, daß die Ka¬ 
meralpersonen, welche in hiesig=staͤdtischem 
Gebiete außer der Stadt geschlossene und | | 
offene Gärten, Aecker und Wiesen besitzen, | | 
und zur Errichtung eines so nöthigen Feld= 
Flur= und Lagerbuchs den geringen Beitrag 
von 8 und resp. 16 Kr. per Morgen leisten, 
und, um die des Endes erfoderliche Me= | | 
suns 
— 
Bibliotheken der Stadt Mainz 
Wissenschaftliche Stadtbibliothek 
europäische Rechtsgeschichte 
DI
	        
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